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Anmeldung Schuljahr 2014/2015 für Schulanfänger

Achtung: Dieser Artikel behandelt die Schulanmeldung aus vorangeganen Schuljahren. Hier finden Sie die Einschulungstermine des aktuellen Schuljahres: Informationen zur Schulanmeldung 2024 / 2025.

Jetzt heisst es wieder tapfer sein für die Eltern, denn die Einschulung ist der nächste große Entkopplungsprozess für Eltern und Schulanfänger. Auch im Schuljahr 2014 freuen sich wieder viele Kids in die Schule zu kommen, um das Schreiben, Lesen und Rechnen zu lernen. Die Anmeldung Schuljahr 2014/2015 für die Kinder ist gesetzlich verpflichtet. Schulanfänger müssen in der für Sie zuständigen Grundschule angemeldet werden. Meist ist es diejenige Grundschule, die ihrer Wohnung am Nächsten ist.

Es schreibt ihnen aber keiner vor, welche Schule sie für ihr Sprößling wählen möchten. Ihr schulpflichtes Kind kann genauso gut auf eine Privatschule oder auf eine andere als die für sie zuständige Grundschule das 1 x 1 Lernen. Dafür ist ein schriftlichen Antrag bei der Anmeldung an der für sie zuständigen Schule zustellen.

Zurückstellung von der Schulpflicht
Ein Antrag auf Rückstellung muss bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung.

Vorzeitige Einschulung
Einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme können Sie stellen, sofern ihr Kind in dem bestimmten Zeitraum geboren ist. Schauen sie bitte unter ihrem Bundesland nach, um welchen Zeitraum es sich handelt.

Unterlagen zur Schulanmeldung

  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Jedes Bundesland hat andere Anmeldefristen für das Schuljahr 2014. Im folgenden sind der Anmeldezeitraum, der Einschulungstermin und der erste Schultag für das Schuljahr 2014/2015 nach Bundesland aufgelistet.

Baden-Württemberg Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 15.September 2014

Für Kinder, die zum 30 September 2014 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Allgemeine Schulpflicht, das bedeutet sie wurden zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2008 geboren.

Bayern Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 16. September 2014

Berlin Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum: 21.10.2013 bis 01.11.2013
Einschulung: 30. August 2014
Erster Schultag: 1. September 2014

Ist ihr Kind im Jahr 2008 geboren, so wird er eingeschult. Vorzeitige Einschulung ist möglich, wenn ihr Kind in dem Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. März 2009 geboren ist.

Brandenburg Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum: bis zum 28. Februar 2014 in der zuständigen Grundschule
Einschulung: 23. August 2014
Erster Schultag: 25. August 2014

Alle Kinder werden schulpflichtig, die bis zum 30. September 2014 das sechste Lebensjahr vollenden.

Bremen Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 11. September 2014

Kinder, die bis zum 30. Juni 2014 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

Hamburg Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 21. August 2014

Schulpflichtig werden die Kinder, die vom 02. Juli 2007 bis zum 01. Juli 2008 geboren sind.

Hessen Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 8. September 2014

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2014 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden.

Mecklenburg-Vorpommern Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 25. August 2014

Kinder, die bis zum 30. Juni 2014 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Niedersachsen Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 11. September 2014

Nordrhein-Westfalen Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 20. August 2014

Rheinland-Pfalz Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 09. September 2014

Kinder, die bis zum 31. August 2014 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Saarland Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 08. September 2014

Kinder, die bis zum 30. Juni 2014 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Sachsen Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Dresden:

Donnerstag, 26. September 2013, von 14 bis 18 Uhr
Dienstag, 1. Oktober 2013, von 14 bis 18 Uhr

Einschulung:
Erster Schultag: 01. September 2014

Für alle Kids, die im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 geboren sind, besteht die Schulpflicht. Kinder, die bis zum 30. September 2014 das 6. Lebensjahr vollenden, können vorzeitig eingeschult werden.

Sachsen-Anhalt Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 04. September 2014

Kinder, die bis zum 30. Juni 2014 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Schleswig-Holstein Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 25. August 2014

Kinder, die bis zum 30. Juni 2014 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Thüringen Anmeldung Schuljahr 2014/2015

Anmeldezeitraum:
Leipzig:

Dienstag, der 10.09.2013, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag, der 12.09.2013, von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag, der 17.09.2013, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag, der 19.09.2013, von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Einschulung:
Erster Schultag: 01. September 2014

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