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Einschulung 2015 – Schulanmeldung 2015/2016

Achtung: Dieser Artikel behandelt die Schulanmeldung aus vorangeganen Schuljahren. Hier finden Sie die Einschulungstermine des aktuellen Schuljahres: Informationen zur Schulanmeldung 2024 / 2025.

Liebe Eltern,
die Zeit verfliegt so schnell – gerade eben hat man den ersten Body gekauft, das erste Zähnchen bewundert, die ersten Laufversuche bejubelt, die ersten Tränchen getrocknet, nach dem ersten Streit mit einem Spielkamerad, das erste Fahrrad gekauft und nun ist es Zeit für die ersten Gedanken an die Einschulung.

Inhaltsverzeichnis Einschulung 2015

Ab einem bestimmten Alter (Dieses variiert von Bundesland zu Bundesland.) schreibt das Gesetzt in Deutschland die Schulpflicht vor. Einige Kinder können es kaum erwarten, andere sich kaum vorstellen. Das ist normal und richtig so, da sich jeder Mensch individuell entwickeln darf. Sie als Eltern haben trotz der vorgeschrieben Schulpflicht einige Möglichkeiten:

Zurückstellung von der Schulpflicht

Sind sie der Meinung ihr Kind ist noch nicht so weit 45 Minuten (fast) still auf seinen Stuhl zu sitzen und den Anweisungen des Lehrers zu folgen. Es brauch einfach noch ein bisschen mehr Zeit, dann stellen Sie einen Antrag auf Rückstellung bei der Schulanmeldung. Über die Schulrückstellung entscheidet dann die Schulaufsicht nach Vorlage ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen.

Schulanmeldung für die Einschulung
Schulanmeldung 2015

Vorzeitige Einschulung

Im umgekehrten Fall, wenn ihr Sprößling so weit ist, dass es sozial, motorisch und kognitiv bereit für den Schulalltag ist, stellen Sie einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme. Vorraussetzug hierfür ist, dass ihr Kind in dem bestimmten Zeitraum geboren ist. Schauen sie bitte unter ihrem Bundesland nach, um welchen Zeitraum es sich handelt.

Download Checkliste Einschulung

Es gibt so wahnsinnig viel zu tun und zu beachten. Damit Sie nicht Land unter sehen, hat sich das Grundschulen-Net Team zusammengesetzt und eine Checkliste erstellt. Lesen Sie den Artikel unter „Checkliste Einschulung“.

Benötigte Unterlegen für die Schulanmeldung

Nachdem Sie sich entschieden haben, ihr Sprößling in den nächsten Lebensabschnitt zu schicken, brauchen Sie bestimmte Unterlagen für die Schulanmeldung an der Grundschule.

  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Schulanmeldung 2015/2016 und Einschulungstermin nach Bundesland

Da jedes Bundesland und teilweise jede Stadt andere Anmeldefristen für das Schuljahr 2015 hat, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde. Im folgenden sind der Einschulungstermin und der erste Schultag für das Schuljahr 2015/2016 sofern schon bekannt aufgelistet.

Baden-Württemberg

Einschulung / Erster Schultag: 14. September 2015

Für Kinder, die zum 30 September 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Allgemeine Schulpflicht, das bedeutet sie wurden zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2009 geboren.

Bayern

Anmeldezeitraum:  15. April 2015 (für München)
Einschulung / Erster Schultag: 15. September 2015

Berlin

Anmeldezeitraum: 06. bis 17. Oktober 2014
Einschulung: 05. September 2015
Erster Schultag: 07. September 2015

Ist ihr Kind im Jahr 2009 geboren, so wird er eingeschult. Vorzeitige Einschulung ist möglich, wenn ihr Kind in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. März 2010 geboren ist.

Brandenburg

Einschulung: 29. August 2015
Erster Schultag: 31. August 2015

Alle Kinder werden schulpflichtig, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden.

Bremen

Einschulung / Erster Schultag: 03. September 2015

Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

Hamburg

Einschulung / Erster Schultag: 01. September 2015

Schulpflichtig werden die Kinder, die vom 02. Juli 2008 bis zum 01. Juli 2009 geboren sind.

Hessen

Einschulung / Erster Schultag: 07. September 2015

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2015 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden

Mecklenburg-Vorpommern

Einschulung / Erster Schultag: 31. August 2015

Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Niedersachsen

Einschulung / Erster Schultag: 03. September 2015

Nordrhein-Westfalen

Einschulung / Erster Schultag: 13. August 2015

Rheinland-Pfalz

Einschulung / Erster Schultag: 07. September 2015

Kinder, die bis zum 31. August 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Saarland

Einschulung / Erster Schultag: 07. September 2015

Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Sachsen

Einschulung: 22. August 2015
Erster Schultag: 24. August 2015

Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2015 das sechste Lebensjahr vollenden. Vorzeitiges Einschulen ist bei Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das fünfte Lebensjahr vollenden, möglich.

Sachsen-Anhalt

Einschulung / Erster Schultag: 29. August 2015

Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Schleswig-Holstein

Einschulung / Erster Schultag: 31. August 2015

Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Thüringen

Einschulung / Erster Schultag: 24. August 2015

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