Schuljahr 2012/2013 – Anmeldung für Schulanfänger
Inhalt
- Baden-Württemberg Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Bayern Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Berlin Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Brandenburg Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Bremen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Hamburg Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Hessen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Mecklenburg-Vorpommern Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Niedersachsen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Nordrhein-Westfalen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Rheinland-Pfalz Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Saarland Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Sachsen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Sachsen-Anhalt Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Schleswig-Holstein Anmeldung Schuljahr 2012/2013
- Thüringen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Auch im nächsten Schuljahr 2012 warten wieder viele Kinder ganz gespannt auf die Schule und können dann das Lesen, das Schreiben und Rechnen lernen. Die Schulanmeldung ist gesetzlich verpflichtet. Sie müssen ihr Kind in der für Sie zuständigen Grundschule anmelden. Meist ist es die Grundschule, die ihrer wohnung am nächsten ist.
Planen sie ihr Kind auf eine Privatschule zugeben oder auf eine andere als die für sie zuständige Grundschule. So müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen bei der Anmledung an der für sie zuständigen Schule.
Zurückstellung von der Schulpflicht
Bei der Anmeldung muss ein Antrag auf Rückstellung gestellt werden. Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung.
Vorzeitige Einschulung
Sie können einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme stellen, sofern ihr Kind in dem bestimmten Zeitraum geboren ist. Schauen sie bitte unter dem Bundesland nach, in dem sie wohnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihre eigenen Personalpapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
Jedes Bundesland hat andere Anmeldefristen für das Schuljahr 2012. Im folgenden haben sind der Anmeldezeitraum, der Einschulungstermin und der erste Schultag für das Schuljahr 2012/2013 nach Bundesland aufgelistet.
Baden-Württemberg Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 10.09.2012
Bayern Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum: Frühjahr 2012
Einschulung:
Erster Schultag: 13.09.2012
Berlin Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum: 24. Oktober 2011 bis 4. November 2011
Einschulung: Samstag, dem 11. August 2012
Erster Schultag: 13. August 2012
Ist ihr Sprössling im Jahr 2006 geboren, so wird er eingeschult. Vorzeitige Einschulung ist möglich, wenn ihr Kind in dem Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. März 2007 geboren ist.
Brandenburg Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum: bis 28. Februar 2012
Einschulung: 04.08.2012
Erster Schultag: 06.08.2012
Alle Kinder werden schulpflichtig, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden.
Bremen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 03.09.2012
Hamburg Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum: Montag 16.01. bis Freitag 03.02.2012
Einschulung: 07.08.2012 (Die Grundschulen können einen früheren Einschulungstermin wählen.)
Erster Schultag:
Hessen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 13.08.2012
Mecklenburg-Vorpommern Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 06.08.2012
Niedersachsen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 03.09.2012
Nordrhein-Westfalen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 22.08.2012
Rheinland-Pfalz Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 13.08.2012
Saarland Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 15.08.2012
Sachsen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Dresden: 29.9. 2011 und 4.10 2011 in der Zeit von 14 bis 18 Uhr
Leipzig: 13.09.2011, 15.09.2011 und 15.09.2011
Einschulung: 01.09.2012
Erster Schultag: 03.09.2012
Für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006 geboren sind, besteht die Schulpflicht. Kinder, die bis zum 30. September 2012 das 6. Lebensjahr vollenden, können vorzeitig eingeschult werden.
Sachsen-Anhalt Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 06.09.2012
Schleswig-Holstein Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 06.08.2012
Thüringen Anmeldung Schuljahr 2012/2013
Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 27.08.2012
* Alle Angaben ohne Gewähr *
3 Kommentare
meyc
Ich würde an Ihrer Stelle die orthografischen Fehler auf dieser Seite entfernen.
wohnung, Anmledung … sind zwar nicht lebenswichtig, aber „Schule“!
Anredepronomen werden groß geschrieben.
H.Haack
Hallo !
Die Seite „Schuljahr 2012/2013 – Anmeldung für Schulanfänger“ finde ich ganz toll und sehr aufschlußreich.
Mich würde interessieren : Ist schon der erste Schultag für Schulanfänger im Schuljahr 2013/2014 – also nach den Sommerferien 2013 – in Mecklenburg-Vorpommern bekannt ?
mfg
H.Haack
conzi
Hallo
in naher Zukunft werden die Informationen hier erscheinen.
Viele Grüße