Grundschulempfehlung – Darf mein Kind trotzdem aufs Gymnasium?
Inhalt
- Das Wichtigste in Kürze
- Grundschulempfehlung: Was steckt dahinter?
- Wo gilt die Grundschulempfehlung?
- Warum sollte man die Grundschulempfehlung ernst nehmen?
- Gymnasium trotz anderer Empfehlung – was ist zu beachten?
- Wie trifft man die richtige Entscheidung?
- Alternative Möglichkeiten
- FAQ: Häufige Fragen zur Grundschulempfehlung
- Fazit
Die Grundschule zu beenden ist ein großer Schritt im Leben eines Kindes. Mit dem letzten Zeugnis erhält das Kind eine Grundschulempfehlung, die besagt, welche Schulform die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer für das Kind als angebracht empfindet. Doch was bedeutet die Empfehlung, wie verbindlich ist sie, und welche Wege stehen offen?
Das Wichtigste in Kürze
- Ob die Grundschulempfehlung verbindlich ist, variiert je nach Bundesland
- In den meisten Fällen ist die endgültige Entscheidung den Eltern überlassen
- Dennoch ist es ratsam, sich an der Empfehlung zu orientieren
Grundschulempfehlung: Was steckt dahinter?
Die Grundschulempfehlung richtet sich nach den schulischen Leistungen und sozialen Kompetenzen der Grundschüler. Sie ist in den meisten Bundesländern nur eine Empfehlung, die den Eltern Entscheidungsspielraum lässt.
Die Entscheidung ist eine sehr wichtige, denn mit der Wahl der weiterführenden Schule werden in solch einem jungen Alter schon die Weichen für die Zukunft gestellt. Die meisten Eltern halten das Gymnasium für die erfolgsversprechendste Schulform und sind enttäuscht, wenn ihr Kind eine andere Empfehlung erhält. Dabei stimmt die Annahme meist gar nicht – Statistiken zeigen nicht unbedingt, dass Gymnasiasten später im Leben erfolgreicher seien als Realschüler, Hauptschüler oder Stadtteilschüler.
Wo gilt die Grundschulempfehlung?
Wie in den meisten Bildungsfragen gibt es auch bei der Grundschulempfehlung Unterschiede je nach Bundesland. Das ist beispielsweise schon in den Schulformen ersichtlich. Nicht überall gibt es die Option zwischen Gymnasium und Realschule. In Hamburg beispielsweise sind Stadtteilschulen die Alternative und in Bremen die Oberschule.
Die folgende Tabelle zeigt die Regelungen der einzelnen Bundesländer bezüglich der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung:
Bundesland | Empfehlung | Details |
Baden-Württemberg | Verbindlich, mit Einschränkungen | Eltern haben begrenztes Mitspracherecht |
Bayern | Verbindlich | Notendurchschnitt zählt, Probeunterricht möglich bei Widerspruch |
Berlin | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern |
Brandenburg | Teilweise verbindlich | Bindend je nach schulischen Leistungen |
Bremen | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern, Oberschulen und Gymnasien als Optionen |
Hamburg | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern, Stadtteilschulen oder Gymnasien als Optionen |
Hessen | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern, Beratung wird angeboten |
Mecklenburg-Vorpommern | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern |
Niedersachsen | Unverbindlich, relevant in Auswahlverfahren | Empfehlung wird im Auswahlprozess beachtet |
Nordrhein-Westfalen | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern |
Rheinland-Pfalz | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern |
Saarland | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern, Beratung wird angeboten |
Sachsen | Verbindlich | Option auf Eignungsprüfung |
Sachsen-Anhalt | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern |
Schleswig-Holstein | Unverbindlich | Entscheidung der Eltern |
Thüringen | Verbindlich | Bindend für bestimmte Notendurchschnitte, Widerspruch möglich |
Warum sollte man die Grundschulempfehlung ernst nehmen?
Die Lehrkräfte kennen die Stärken und Schwächen der Schüler gut und geben daher eine Empfehlung, die auf diese individuellen Eigenschaften abgestimmt ist. Eine Empfehlung für die Realschule bedeutet nicht, dass das Kind weniger intelligent ist. Sie soll das Kind lediglich vor Überforderung schützen.
Es ist jedoch auch belegt, dass Kinder mit Migrationshintergrund beispielsweise häufiger keine Gymnasialempfehlung bekommen, auch wenn sie die nötigen Kriterien erfüllen. In solchen Fällen liegt eine Diskriminierung der Lehrkraft vor, der man sich nicht fügen sollte. Falls Sie die Grundschulempfehlung für Ihr Kind als unfair empfinden, suchen Sie das Gespräch mit der Lehrkraft, um die Gründe zu erfahren.
Gymnasium trotz anderer Empfehlung – was ist zu beachten?
Viele Eltern entscheiden, ihr Kind trotz einer anderen Empfehlung auf das Gymnasium zu schicken. Das ist auch vollkommen legitim, wenn sie ihrem Kind diese Leistung zutrauen. Es ist aber sehr schade, wenn diese Erwartungen der Eltern in Überforderung des Kindes resultieren. Permanent überfordert zu sein und auf dem Gymnasium nur schlechte Noten zu erhalten, ist schlecht für den Selbstwert des Kindes. Es wird Schule als anstrengend empfinden und den Spaß am Lernen verlieren.
Falls es allerdings nur in einem Fach hapert oder das Kind aufgrund äußerer Umstände (bspw. einer Trennung der Eltern) in der vierten Klasse mit der Leistung nachgelassen hat, aber wieder aufholen kann, ist das Gymnasium durchaus zumutbar. Eventuell kann Nachhilfe helfen, die Rückstände zu überbrücken.
Zu beachten ist außerdem der Unterschied zwischen G8 und G9. Das Gymnasium wird nach der 12. Klasse mit dem Abitur beendet. Dementsprechend ist das Lernpensum in jeder Klassenstufe höher. Schulformen mit 13 Jahren bieten da mehr Entspannung und können tiefer auf die Themen eingehen.
Denken Sie auch voraus: Wenn Ihr Kind mit fünf Jahren eingeschult wurde und dann ein Gymnasium mit G8 besucht, wird es schon sehr jung mit der Schule fertig sein – ist es mit 16 oder 17 überhaupt schon in der Lage, einen Berufsweg einzuschlagen? Auch hier gibt es aber noch alternative Möglichkeiten wie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Auslandsaufenthalte.
Wie trifft man die richtige Entscheidung?
Es ist nicht zu vergessen: Mit dieser Entscheidung in der vierten Klasse wird noch nicht das ganze Leben vorprogrammiert.
Auch wenn die Entscheidung der weiterführenden Schulform letztendlich bei den Eltern liegt, ist eins nicht zu vergessen: Was will das Kind?
Besuchen Sie Tage der offenen Tür verschiedener Schulformen und erklären Sie Ihrem Kind, was auf dem Gymnasium bzw. auf der Realschule oder Stadtteilschule verlangt wird. Erzählen Sie, was die Grundschullehrerin oder der Grundschullehrer empfohlen hat. Und fragen Sie dann, welche Schulform es sich am besten vorstellen kann. In dem Alter können Kinder durchaus in solche wichtigen Entscheidungen schon mit einbezogen werden.
Was jedoch nicht zum Hauptargument werden sollte, ist, welche Schule die Freunde besuchen. Darauf wird Ihr Kind sich höchstwahrscheinlich in erster Linie beziehen. Es muss verstehen, dass es auf der neuen Schule auch ganz schnell Freunde finden wird und die alten nicht verliert.
Alternative Möglichkeiten
Ein Gymnasium ist nicht immer die beste Wahl. Falls Sie das anders sehen, fragen Sie sich, warum es Ihnen so wichtig ist, dass Ihr Kind ein Gymnasium besucht. Oftmals gibt es eine gesellschaftliche Erwartungshaltung, dass der Gymnasialweg besser sei. Doch die Realschule kann für viele Kinder die passendere Schulform sein. Die Entscheidung sollte im besten Interesse des Kindes getroffen werden.
Zudem ist das Gymnasium auch lange nicht der einzige Weg, das Abitur zu erlangen. Alle weiterführenden Schulen bieten auf kurz oder lang diesen Weg an. Zudem gibt es Optionen wie berufliche Gymnasien, die Fachhochschulreife oder Abendgymnasien, um das Abitur später nachzuholen.
Alternative Schulformen
Eine oft übersehene Möglichkeit sind alternative Schulformen. Waldorfschulen oder Jenaplan-Schulen beispielsweise sind alternative Konzepte, die vom Leistungsdruck und Noten Abstand nehmen. Dennoch sind sie staatlich anerkannt und bieten Wege zum Abitur an. Das Umfeld an solchen Schulen tut vielen Kindern gut, die dem Leistungsdruck am Gymnasium nicht gewachsen sind.
FAQ: Häufige Fragen zur Grundschulempfehlung
Kann man mit einer 4 in Mathe aufs Gymnasium?
Eine Empfehlung für das Gymnasium erfordert oft einen Notendurchschnitt von 2,0–2,5 in den Hauptfächern. In vielen Bundesländern ist dies jedoch nur eine Empfehlung, sodass Eltern die Entscheidung selbst treffen können.
Muss man sich an die Empfehlung halten?
In den meisten Bundesländern ist die Empfehlung nicht bindend. In Bayern und Thüringen jedoch muss man sich an die Empfehlung der Grundschule halten. Wer diese in Bayern anfechten will, kann sein Kind zu einem Probeunterricht schicken. Wenn es die dortige Prüfung besteht, wird es für das Gymnasium zugelassen.
Was bedeutet „eingeschränkte Gymnasialempfehlung“?
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Lehrkräfte eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung aussprechen. Die genauen Gründe wird die Lehrkraft dann im Elterngespräch nennen. Es kann beispielsweise sein, dass die Noten dem Gymnasial-Level entsprechen, aber das Lern- und Arbeitsverhalten des Kindes von der Lehrkraft als nicht angemessen empfunden wird.
Fazit
Der Weg aufs Gymnasium ist auch ohne die Empfehlung möglich, sollte jedoch gut überlegt sein. Eltern und Kinder sollten gemeinsam abwägen, ob die Entscheidung wirklich im besten Interesse des Kindes ist. Wichtig ist es, dass das Kind auf seinem Bildungsweg motiviert und erfolgreich ist – unabhängig vom gewählten Schultyp.