GrundschulenNet Kinder
GrundschulenNet Magazin

Volksbegehren Grundschule

In Berlin gibt es derzeit an den Grundschulen nur noch drei Schultypen: Die verlässliche Halbtags-Grundschule, die gebundene Ganztagsgrundschule und die offene Ganztagsgrundschule mit einem Hortangebot. Wenn ein Ganztagsangebot an einer Schule Erfolg haben soll, muss ergänzende Förderung und Betreuung vorhanden sein. Eltern der Berliner Kinder setzen sich dafür ein, dass der Senatsbeschluss richtig umgesetzt wird. Aus diesem Grund gibt es das Volksbegehren Grundschule. Inhaltlich bedeutet es dieses:

1.Wegfall der Bedarfsprüfungsverfahren für den Hort

Es soll für alle Kinder die Möglichkeit bestehen freien Zugang zu den Ganztagsangeboten zu haben. Es kann nicht sein, dass Kindern durch die private oder soziale Situation ihrer Eltern Förderungs- und den Betreuungsangebote nicht zugänglich sind. Gerade die Kinder der 5. und 6. Klasse werden nur noch in Ausnahmesituationen vom Hort betreut.

2. Mittagessen für alle Kinder

Allen Kindern soll die Möglichkeit eines Mittagessens an ihrer Schule gegeben werden. Eine gesunde Ernährung ist ausschlaggebend für gutes Lernen. Ausgrenzung von Kindern wegen anfallender Kosten soll es nicht mehr geben und Essen soll als gemeinsame Kultur angesehen werden. Die momentane Ungerechtigkeit in der Verteilung der Subvention ist abzuschaffen.

3. Verbesserung der Personalausstattung

Die Erzieher-Kind-Relation soll verbessert werden. Im Zuge haushaltsbedingter Streichungen wurde 2002 die Personalbemessung für die 6–12 Jährigen von 1:16 auf 1:22 verschlechtert. Gefordert wird jetzt, dass wieder 16 Kinder pro pädagogische Fachkraft angerechnet werden. Denn in vielen Fällen ist es so, dass die Zahl der zu betreuenden Kinder weit über 22 liegt und somit der Erzieher nur noch betreuen und aufpassen kann, aber keine Förderung mehr passiert. Nicht mehr Lehrer sind hier erforderlich, sondern mehr sozialpädagogische Fachkräfte, die mit den Lehrern arbeiten.

4. Wie wird die Qualität gesichert?

Heute orientieren sich die Grundschulen für Qualitätssicherungsprozesse an dem „Leitbild für die offenen Ganztagsgrundschule vom 30.11. 2004, das eingebettet ist in die strukturellen Rahmenbedingungen des Schulgesetz, der Grundschulverordnung und inhaltlich mit den Rahmenlehrplänen.
Im Dezember 2009 wurde das „Berliner Bildungsprogrammes für den offenen Ganztagsbetrieb“ veröffentlicht. Ziel ist es die Ganztagsgrundschulen bei dem Balanceakt zwischen den verbindlichen Vorschriften und den realen Voraussetzungen der jeweiligen Schule zu unterstützen.

Bildungsprogramme sind ein geeignetes Instrument um Bildungsqualität positiv zu beeinflussen. Deshalb soll das Berliner Bildungsprogramm für die Ganztagsschule als Orientierungshilfe für die Berliner Schulen in dem Gesetz §19 des Schulgesetzes verankert werden.

Deshalb ist es wichtig, dass jeder von uns sich an diesem Volksbegehren beteiligt, auch wenn er vielleicht keine Kinder im Grundschulalter hat. In der ersten Phase sind 20.000 Unterstützer-Unterschriften erforderlich. Genauere Informationen finden sie hier.

» Diskutieren Sie mit

Die Redaktion von GrundschulenNet ist für Feedback immer dankbar. Wir freuen uns jederzeit über Lob, Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Ein Kommentar hinterlassen