Schulanmeldung 2017/2018

Inhalt
Liebe Eltern,
eine aufregende Zeit wird kommen. Euer Sonnenschein kommt in die Grundschule. Da schiessen einem hunderte Fragen durch den Kopf. So viel Neues erwartet euren Sprößling und natürlich auch euch. Wir möchten euch auf diesem Weg begleiten. Hier findet ihr die Termine der Schulanmeldung 2017/2018 sowie der Einschulung 2017. Welche Unterlagen ihr bei der Schulanmeldung braucht. Was könnt ihr tun, um euer Kind zurückzustellen oder vorzeitig einzuschulen?
Inhaltsverzeichnis Schulanmeldung 2017/2018
- Benötigte Unterlagen für die Schulanmeldung
- Einschulung 2017 – Tipps und Anregungen
- Schulanmeldung 2017/2018 und Einschulungstermine je Bundesland
- Zurückstellung von der Schulpflicht
- Vorzeitige Einschulung
Benötigte Unterlagen für die Schulanmeldung
Um ihr Kind an der Grundschule anzumelden, ist es wichtig mit ihrem Kind als erstes zu ihrer Einzugsschule zu gehen. Dort benötigen sie für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass
- die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
- Sorgerechtsbescheide, wenn nötig
- Brief mit der schriftlichen Benachrichtigung vom Schulverwaltungsamt
Einschulung 2017 – Tipps und Anregungen
Das GrundschulenNet Team wünscht allen Eltern und ihrem #Schulkind eine neue, aufregende,schöne, lehrreiche sowie spannende Zeit in der Schule. Gern möchten wir euch bei der Vorbereitung zur Einschulung unterstützen. Folgende Themen könnten euch auch interessieren:
Einschulung – an was muss ich alles denken?
Vorbereitung für die Schule
Schulische Anforderungen
Schuleingangsphase – Tipps für Eltern
Schultüten-Wettbewerbe
Schulanmeldung 2017/2018
Baden-Württemberg
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: 01.03.2016 – 31.03.2016**
Einschulung: Montag 11.09.2017
1. Schultag: Montag 11.09.2017
Bayern
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: 01.04.2016 – 30.04.2016**
Einschulung: Dienstag 12.09.2017
1. Schultag: Dienstag 12.09.2017
Berlin
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: 30.09.2016 – 14.10.2016
Einschulung: Samstag 09.09.2017
1. Schultag: Montag 11.09.2017
Brandenburg
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: 01.02.2017 – 28.02.2017**
Einschulung: Samstag 02.09.2017
1. Schultag: Montag 04.09.2017
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Bremen
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: 01.01.2017 – 31.01.2017**
Einschulung: Do. 03.08.2017
1. Schultag:
Hamburg
Stichtag: 01.07.
Schulanmeldung: 01.01.2017 – 31.01.2017**
Einschulung Do. 31.08.2017
1. Schultag
Hessen
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: 01.03.2016 – 30.04.2016**
Einschulung: Dienstag 15.08.2017
1. Schultag: Dienstag 15.08.2017
Mecklenburg-Vorpommern
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: 01.12.2016 – 31.12.2016**
Einschulung: Samstag 02.09.2017 oder Sonntag 03.09.2017****
1. Schultag: Montag 04.09.2017
Niedersachsen
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: 01.04.2016 – 31.05.2016**
Einschulung: Samstag 05.08.2017
1. Schultag: Montag 07.08.2017
Nordrhein-Westfalen
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: 01.11.2016 – 30.11.2016**
Einschulung: spätestens am zweiten Schultag des Schuljahres****
1. Schultag:
Rheinland-Pfalz
Stichtag: 31.08.
Schulanmeldung: 01.09.2016 – 30.09.2016**
Einschulung: Mo 14.08.2017
1. Schultag
Saarland
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: 01.02.2017 – 28.02.2017**
Einschulung: Di. 15.08.2017
1. Schultag
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Sachsen
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: 01.10.2016 – 31.10.2016**
Einschulung: Samstag, 05.08.2017
1. Schultag: Montag, 07.08.2017
Sachsen-Anhalt
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: 01.02.2016 – 31.03.2016**
Einschulung: Samstag, 12.08.2017
1. Schultag. Montag 14.08.2017
Schleswig-Holstein
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: 01.02.2017 – 31.03.2017**
Einschulung: Montag 04.09.2017
1. Schultag: Montag 04.09.2017
Thüringen
Stichtag: 31.07.
Schulanmeldung: 01.12.2016 – 31.12.2016**
Einschulung: Einschulungsfeiern werden vor dem 1. Schultag in Eigenverantwortung der Schulen durchgeführt.
1. Schultag: Montag 14.08.2017
* Alle Angaben ohne Gewähr
** Den genauen Termin für die Anmeldung legen die Schulen selbst fest. Dieser muss sich dann im festgesetzten Zeitraum befinden.
*** Stichtag, wenn euer Kind sechs Jahre alt wird bis zu dem angegebnen Tag, dann wird es in diesem Jahr eingeschult. Quelle: bildungsserver.de
**** Die jeweilgen Schulen entscheiden über den Einschulungstag.
Bitte informiert uns, falls sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Vielen Dank für eure Mitarbeit. Selbstverständlich werden wir diesen zeitnah beheben.
Zurückstellung von der Schulpflicht
Nicht jeder möchte, dass sein Kind in die Schule geht, wenn es vom Staat angedacht ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Und viel wichtiger auch Möglichkeiten.
Soll euer Kind zurückgestellt werden?
Kein Problem! Stellt bei der Schulanmeldung einen Antrag an eurer zuständigen Grundschule. Die Anträge für Rückstellung erhaltet ihr in der Grundschule. Zu beachten ist, dass eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen ist.
Wer entscheidet über eine Schulrückstellung?
Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage eurer Begründung, der Stellungsnahme eurer Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung eures Kindes.
Vorzeitige Einschulung
Einige Kinder sind sozial, motorisch und kognitiv schon früher bereit für den Schulalltag. In diesem Fall ist es möglich einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme zustellen. Voraussetzung dafür ist, dass euer Kind in einem bestimmten Zeitraum geboren ist. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland. Bitte informiert euch beim zuständigen Schulverwaltungsamt.
Ein Kommentar
nicola wulf
danke