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Schulfrei an islamischen Feiertagen

Immer mehr Migrantenkinder besuchen die Grundschulen in Berlin, in manchen Stadtteilen sind fast alle Schüler einer Schule aus Familien nichtdeutscher Herkunft. Viele davon gehören dem islamischen Glauben an. So wie die deutschen Schüler möchten sie auch ihre Feiertage des islamischen Glaubens wahrnehmen. Deswegen sind die höchsten religiösen Feiertage in Deutschland schulfrei.

Dazu gehört unter anderem das „Opferfest“ , das in diesem Jahr am 17.11. stattfindet. Beim Opferfest wird an die Bereitschaft Abrahams erinnert, seinen Sohn Ismail Gott zu opfern. Das Datum variiert jedes Jahr, da die Feiertage dem islamischen Mondkalender folgen.

Mittlerweile werden Schüler in allen Bundesländern an den höchsten Feiertagen ihrer Religion für diesen Tag von der Schule befreit. Geregelt wird dies durch die Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulpflicht).

Laut Nr.2 AV Schulpflicht zu §128 SchulG heißt es

(1) Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Bildungsgänge haben an den Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft unterrichtsfrei. Diese unterrichtsfreien Tage gelten nicht als Fehltage.

(2) Unterrichtsfreie Tage sind für

d) muslimische Schülerinnen und Schüler:

– erster Tag des Ramadanfestes

– erster Tag des Opferfestes

….

Da sich Lehrer nicht in allen religiösen Feiertagen der verschiedenen Religionen auskennen und ihren Unterricht planen müssen, legt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die beiden Tage im Vorhinein fest. Ein gesonderter Antrag ist dann von den Eltern auch nicht mehr erforderlich, sondern die muslimischen Schüler sind automatisch vom Unterricht befreit.

In der Regel geht das an allen Schulen mittlerweile problemlos. Die Lehrer sind darauf vorbereitet und mit den verbleibenden Schülern wird differenzierter Unterricht an diesem Tag gemacht. In manchen Schulen in Berlin sind an diesen Tagen die Schulen quasi leergefegt. Wenn wenige Schüler einer Klasse an diesen Tagen fehlen, muss der Lehrer dafür sorgen, dass die befreiten Schüler keinen Unterrichtsstoff verpassen.

Das mitunter auch Schüler, die dieses Fest gar nicht feiern, an diesem Tag die Schule nicht besuchen, wird toleriert, da nicht von jedem Schüler die Religion genau bekannt ist und auch nicht ob diese wirklich praktiziert wird.

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