GrundschulenNet Schulverzeichnis
GrundschulenNet Kinder

AGBs

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Schulverzeichnis der GrundschulenNet Plattform (im Folgenden: Schulverzeichnisbetreiber) stellt über ihr Internetportal unter  www.grundschulen.net/schulverzeichnis Informationen von Grundschulen für Eltern zur Verfügung. Diese Informationen sind von Nutzern des Internetportals frei abrufbar.
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Schulverzeichnisbetreiber und den Grundschulen (im Folgenden: Dienstleister) für die Eintragung in das Schulverzeichnis. Dienstleister im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind vornehmlich Grundschulen aus Deutschland.
Geregelt wird mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen weder das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, noch zwischen Schulverzeichnisbetreiber und Kunde. Dies bedarf einer gesonderten Regelung zwischen Dienstleister und Kunde.
Es kommen die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung zur Anwendung. Hiervon abweichende Bedingungen des Dienstleisters haben keine Gültigkeit und werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Schulverzeichnisbetreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertrages

Das Angebot des Schulverzeichnisbetreibers zur Eintragung von Grundschulen im Schulverzeichnis ist unverbindlich.

Der Vertrag kommt erst mit dem Eintrag in das Schulverzeichnis zustande unter der Voraussetzung, dass der Schulverzeichnisbetreiber den Zahlungseingang wie unter Punkt 7 beschrieben verbuchen kann. Nach Rechnungsstellung per Mail an den Dienstleister und nach Zahlungseingang, wird der Eintrag online gestellt.

3. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Ablehnung, Bildmaterial, Kündigung 

Die Laufzeit des kostenpflichtgen Schulverzeichniseintrages beträgt 12 Monate.

Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Vertragsablauf.

Der Schulverzeichnisbetreiber behält sich das Recht vor, eine Eintragung abzulehnen oder zum Vertragsablauf seinerseits mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen ohne besondere Angabe von Gründen. Dies ist dem Dienstleister schriftlich anzuzeigen.

Das Bildmaterial wird ausschließlich vom Dienstleister gestellt. Dieser bestätigt bei Zusendung an die GrundschulenNet Plattform, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deshalb für diesen Eintrag verwendet werden dürfen.

4. Informationspflichten

Der Dienstleister übermittelt, die im gebuchten Paket angebenen Daten, an den Schulverzeichnisbetreiber.

Der Dienstleister hat dafür Sorge zu tragen, dass er unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und insbesondere nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

5. Lieferung 

Nach Eingang der Zahlung und Übersendung vollständiger Daten dem gebuchten Paket entsprechend seitens des Dienstleister erfolgt zum ersten des Monats der Eintrag in das Schulverzeichnis, sofern nichts anders vereinbart ist.

6. Verzug 

Sollte sich der Eintrag durch Verschulden des Schulverzeichnisbetreibers verzögern, so kann der Dienstleister entweder Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn er weiterhin die Leistung möchte oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Dienstleister an der Leistung kein Interesse mehr hat oder auch Schadensersatz statt Leistung verlangen. Jedoch ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen 

Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auflistung auf der Internetseite http://www.grundschulen.net/schulverzeichnis. Der Preis kann ab Buchung nicht nachträglich geändert werden.

Bei Vertragsverlängerung ist eine Preisänderung dem Dienstleister schriftlich rechtzeitig anzuzeigen, sodass eine fristgerechte Kündigung seitens des Dienstleister möglich ist.

Nach Buchung erhält der Dienstleister die Daten für den Zahlungsweg in einer Rechnung zugesandt.

Eine Aufnahme in das Schulverzeichnis ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich.

8. Gewährleistung

Der Dienstleister hat die vom Schulverzeichnisbetreiber veröffentlichten Informationen oder sonstigen Daten unverzüglich nach deren Freischaltung auf etwaige Mängel zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen mangelhafte Leistung hat er dem Schulverzeichnisbetreiber außerdem unverzüglich nach Entdeckung schriftlich per Mail anzuzeigen.

Entspricht der Eintrag nicht den übermittelten Daten des Dienstleisters, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Ersatzeintrag, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Eintrages beeinträchtigt wurde.

Lässt der Schulverzeichnisbetreiber eine ihm für den Ersatzeintrag gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatzeintrag erneut nicht einwandfrei, so hat der Dienstleister ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln des Eintrages ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.

Der Schulverzeichnisbetreiber haftet nicht für weitere Schäden, die dem Dienstleister durch den mangelhaften Eintrag entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Schulverzeichnisbetreibers beruhen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Dieser Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Schulverzeichnisbetreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Ausschluss der Leistungspflicht 

Der Schulverzeichnisbetreiber wird von seiner Verpflichtung zur Eintragung in das Schulverzeichnis befreit, wenn die Vertragserfüllung tatsächlich unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

War die Unmöglichkeit bereits bei Vertragsschluss gegeben, kann der Dienstleister Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Schulverzeichnisbetreiber das zur Unmöglichkeit führende Leistungshindernis kannte bzw. ihm vorgeworfen werden kann, dass er es hätte kennen müssen.

Trat die Unmöglichkeit erst nach Vertragsschluss ein, hat der Dienstleister einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz seiner Aufwendungen, wenn der Schuldner die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung zu vertreten hat.

Bei Teilleistungen kann der Dienstleister nur in dem Fall einen weitergehenden Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn zusätzlich das Interesse des Dienstleister an der geschuldeten Leistung dies erfordert. Der Schulverzeichnisbetreiber ist dann seinerseits berechtigt, die Teilleistung zurückzufordern.

10. Haftungsbeschränkung 

Der Dienstleister gewährleistet, dass er alle zur Eintragung erforderlichen Rechte besitzt. Der Dienstleister trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Eintragung zur Verfügung gestellten Text-,  Bild- und Videounterlagen. Er stellt den Schulverzeichnisbetreiber im Rahmen des Einstellauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Ferner wird der Schulverzeichnisbetreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.

11. Änderungsvorbehalt

Der Schulverzeichnisbetreiber behält sich das Recht vor, unter Beachtung des Datenschutzes ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und sonstigen Informationen und Bestandteile zu ändern.

Ebenso behält der Schulverzeichnisbetreiber sich das Recht vor, in überschaubarem Maße Textänderungen vorzunehmen, um für den Auftraggeber eine bessere Darstellung der Inhalte zu bewirken.

12. Partnerangebote, Links 

Der Schulverzeichnisbetreiber stellt dem Dienstleister möglicherweise Links auf Drittseiten und / oder Partnerangebote zur Verfügung. Für die entsprechenden Inhalte, deren Rechtmäßigkeit und Richtigkeit ist der Schulverzeichnisbetreiber nicht verantwortlich. Insofern distanziert sich der Schulverzeichnisbetreiber vorsorglich von den dort angebotenen Inhalten. Im Übrigen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Betreiber der verlinkten Drittseiten / Partnerangebote.

13. Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel 

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Schulverzeichnisbetreibers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Stand: 13.04.2017