GrundschulenNet Kinder
GrundschulenNet Marktplatz

AGBs

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das GrundschulenNet Portal (im Folgenden: Suchportalbetreiber) stellt über ihr Internetportal unter  www.grundschulen.net/marktplatz Informationen von Anbietern von Dienstleistungs- oder Veranstaltungsangeboten für Grundschulen und Eltern zur Verfügung. Diese Informationen sind von Nutzern des Internetportals frei abrufbar.
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Suchportalbetreiber und dem Anbieter (im Folgenden: Dienstleister) für die Eintragung in das Suchportal seines Dienstleistungs- oder Veranstaltungsangebotes für Grundschulen und Eltern. Dienstleister im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind vornehmlich Wissens-Anbieter, Veranstalter, Künstler, Musiker, sowie Vermieter von Räumlichkeiten, die Dienstleistungen rund für Grundschulen und Eltern anbieten.
Geregelt wird mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen weder das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, der eine Marktplatzdienstleistung oder -veranstaltung buchen will, noch zwischen Suchportalbetreiber und Kunde. Dies bedarf einer gesonderten Regelung zwischen Dienstleister und Kunde.
Es kommen die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung zur Anwendung. Hiervon abweichende Bedingungen des Dienstleisters haben keine Gültigkeit und werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Suchportalbetreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertrages

Das Angebot des Suchportalbetreibers zur Eintragung von Dienstleistungen oder Veranstaltung rund um Grundschuldienstleistungen sowie um Themen, die für Eltern ein Mehrwert sind im Suchportal ist unverbindlich.

Der Vertrag kommt erst mit dem Eintrag in das Suchportal zustande unter der Voraussetzung, dass der Suchportalbetreiber den Zahlungseingang wie unter Punkt 7 beschrieben verbuchen kann. Nach Rechnungsstellung per Mail an den Dienstleister und nach Zahlungseingang, wird der Eintrag online gestellt.

3. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Ablehnung, Bildmaterial, Kündigung 

Die Laufzeit des Marktplatzeintrages beträgt 12 Monate.

Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Vertragsablauf.

Der Suchportalbetreiber behält sich das Recht vor, eine Eintragung abzulehnen oder zum Vertragsablauf seinerseits mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen ohne besondere Angabe von Gründen. Dies ist dem Dienstleister schriftlich anzuzeigen.

Das Bildmaterial wird ausschließlich vom Dienstleister gestellt. Dieser bestätigt bei Zusendung an das GrundschulenNet Portal, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deshalb für diesen Eintrag verwendet werden dürfen.

4. Informationspflichten

Der Dienstleister übermittelt, die im gebuchten Paket angebenen Daten, an den Suchportalbetreiber.

Der Dienstleister hat dafür Sorge zu tragen, dass er unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und insbesondere nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

5. Lieferung 

Nach Eingang der Zahlung und Übersendung vollständiger Daten dem gebuchten Paket entsprechend seitens des Dienstleister erfolgt zum ersten des Monats der Eintrag in das Suchportal, sofern nichts anders vereinbart ist.

6. Verzug 

Sollte sich der Eintrag durch Verschulden des Suchportalbetreibers verzögern, so kann der Dienstleister entweder Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn er weiterhin die Leistung möchte oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Dienstleister an der Leistung kein Interesse mehr hat oder auch Schadensersatz statt Leistung verlangen. Jedoch ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen 

Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auflistung auf der Internetseite https://www.grundschulen.net/marktplatz. Der Preis kann ab Buchung nicht nachträglich geändert werden.

Bei Vertragsverlängerung ist eine Preisänderung dem Dienstleister schriftlich rechtzeitig anzuzeigen, sodass eine fristgerechte Kündigung seitens des Dienstleister möglich ist.

Nach Buchung erhält der Dienstleister die Daten für den Zahlungsweg in einer Rechnung zugesandt.

Eine Aufnahme in das Suchportal ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich.

8. Gewährleistung

Der Dienstleister hat die vom Suchportalbetereiber veröffentlichten Informationen oder sonstigen Daten unverzüglich nach deren Freischaltung auf etwaige Mängel zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen mangelhafte Leistung hat er dem Suchportalbetreiber außerdem unverzüglich nach Entdeckung schriftlich per Mail anzuzeigen.

Entspricht der Eintrag nicht den übermittelten Daten des Dienstleisters, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Ersatzeintrag, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Eintrages beeinträchtigt wurde.

Lässt der Suchportalbetreiber eine ihm für den Ersatzeintrag gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatzeintrag erneut nicht einwandfrei, so hat der Dienstleister ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln des Eintrages ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.

Der Suchportalbetreiber haftet nicht für weitere Schäden, die dem Dienstleister durch den mangelhaften Eintrag entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Suchportalbetreibers beruhen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Dieser Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Suchportalbetreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Ausschluss der Leistungspflicht 

Der Suchportalbetreiber wird von seiner Verpflichtung zur Eintragung in das Suchportal befreit, wenn die Vertragserfüllung tatsächlich unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

War die Unmöglichkeit bereits bei Vertragsschluss gegeben, kann der Dienstleister Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Suchportalbetreiber das zur Unmöglichkeit führende Leistungshindernis kannte bzw. ihm vorgeworfen werden kann, dass er es hätte kennen müssen.

Trat die Unmöglichkeit erst nach Vertragsschluss ein, hat der Dienstleister einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz seiner Aufwendungen, wenn der Schuldner die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung zu vertreten hat.

Bei Teilleistungen kann der Dienstleister nur in dem Fall einen weitergehenden Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn zusätzlich das Interesse des Dienstleister an der geschuldeten Leistung dies erfordert. Der Suchportalbetereiber ist dann seinerseits berechtigt, die Teilleistung zurückzufordern.

10. Haftungsbeschränkung 

Der Dienstleister gewährleistet, dass er alle zur Eintragung erforderlichen Rechte besitzt. Der Dienstleister trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Eintragung zur Verfügung gestellten Text-,  Bild- und Videounterlagen. Er stellt den Suchportalbetreiber im Rahmen des Einstellauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Ferner wird der Suchportalbetreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.

11. Änderungsvorbehalt

Der Suchportalbetreiber behält sich das Recht vor, unter Beachtung des Datenschutzes ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und sonstigen Informationen und Bestandteile zu ändern.

Ebenso behält der Suchportalbetreiber sich das Recht vor, in überschaubarem Maße Textänderungen vorzunehmen, um für den Auftraggeber eine bessere Darstellung der Inhalte zu bewirken.

12. Partnerangebote, Links 

Der Suchportalbetreiber stellt dem Dienstleister möglicherweise Links auf Drittseiten und / oder Partnerangebote zur Verfügung. Für die entsprechenden Inhalte, deren Rechtmäßigkeit und Richtigkeit ist der Suchportalbetreiber nicht verantwortlich. Insofern distanziert sich der Suchportalbetreiber vorsorglich von den dort angebotenen Inhalten. Im Übrigen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Betreiber der verlinkten Drittseiten / Partnerangebote.

13. Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel 

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Suchportalbetreibers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Stand: 01.05.2015