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Anmeldung Schuljahr 2013/2014 für Schulanfänger

Achtung: Dieser Artikel behandelt die Schulanmeldung aus vorangeganen Schuljahren. Hier finden Sie die Einschulungstermine des aktuellen Schuljahres: Informationen zur Schulanmeldung 2024 / 2025.

Die Einschulung bedeutet einen großen Schritt für Eltern und Schulanfänger. Im Schuljahr 2013 können es so wie dieses Jahr wieder viele Kids kaum erwarten in die Schule zu kommen, um das Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. Die Anmeldung Schuljahr 2013/2014 für die Kinder ist gesetzlich verpflichtet. In der für Sie zuständigen Grundschule müssen Sie ihren Schulanfänger anmelden. In den meisten Fällen ist es die Grundschule, die ihrer Wohnung am nächsten ist.

Natürlich haben Sie auch die Wahl einer anderen Schule. Wollen sie ihr schulpflichtes Kind auf eine Privatschule lernen lassen oder auf eine andere als die für sie zuständige Grundschule, so müssen sie einen schriftlichen Antrag bei der Anmeldung an der für sie zuständigen Schule stellen.

Zurückstellung von der Schulpflicht
Ein Antrag auf Rückstellung muss bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung.

Vorzeitige Einschulung
Einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme können Sie stellen, sofern ihr Kind in dem bestimmten Zeitraum geboren ist. Schauen sie bitte unter ihrem Bundesland nach, um welchen Zeitraum es sich handelt.

Welche Unterlagen werden zur Schulanmeldung benötigt?

  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Jedes Bundesland hat andere Anmeldefristen für das Schuljahr 2013. Im folgenden sind der Anmeldezeitraum, der Einschulungstermin und der erste Schultag für das Schuljahr 2013/2014 nach Bundesland aufgelistet.

Baden-Württemberg Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 09. September 2013

Für Kinder, die zum 30 September 2013 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Allgemeine Schulpflicht, das bedeutet sie wurden zwischen dem 1. Oktober 2006 und dem 30. September 2007 geboren.

Bayern Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 12. September 2013

Berlin Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum: 22. Oktober 2012 bis 2. November 2012
Einschulung: 10. August 2013
Erster Schultag: 12. August 2013

Ist ihr Kind im Jahr 2007 geboren, so wird er eingeschult. Vorzeitige Einschulung ist möglich, wenn ihr Kind in dem Zeitraum vom 1. Januar 20087 bis 31. März 2008 geboren ist.

Brandenburg Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum: Bis zum 28. Februar 2013
Einschulung: 03. August 2013
Erster Schultag: 05. August 2013

Alle Kinder werden schulpflichtig, die bis zum 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollenden.

Bremen Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum: Januar 2013
Einschulung:
Erster Schultag: 08. August 2013

Kinder, die bis zum 30. Juni 2013 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

Hamburg Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum: Januar – Februar 2013
Einschulung:
Erster Schultag: 01. August 2013

Schulpflichtig werden die Kinder, die vom 02. Juli 2006 bis zum 01. Juli 2007 geboren sind.

Hessen Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 19. August 2013

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2013 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2013 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden.

Mecklenburg-Vorpommern Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum: 17.09. – 05.10.2012
Einschulung:
Erster Schultag: 05. August 2013

Kinder, die bis zum 30. Juni 2013 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Niedersachsen Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 08. August 2013

Nordrhein-Westfalen Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 04. September 2013

Rheinland-Pfalz Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 19. August 2013

Kinder, die bis zum 30. Juni 2013 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Saarland Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 19. August 2013

Kinder, die bis zum 30. Juni 2013 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Sachsen Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 26. August 2013

Für alle Kids, die im Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 geboren sind, besteht die Schulpflicht. Kinder, die bis zum 30. September 2013 das 6. Lebensjahr vollenden, können vorzeitig eingeschult werden.

Sachsen-Anhalt Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 29. August 2013

Kinder, die bis zum 30. Juni 2013 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Schleswig-Holstein Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 05. August 2013

Kinder, die bis zum 30. Juni 2013 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Thüringen Anmeldung Schuljahr 2013/2014

Anmeldezeitraum:
Einschulung:
Erster Schultag: 26. August 2013

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4 Kommentare

  1. Guten Tag,

    der erste Schultag für Schulanfänger in Hamburg ist der 1.8.2013 ?
    Warum steht in anderen Quellen 6.8.13 ?

    Beste Grüsse
    von
    Dieter Stindt

    Kommentar
  2. ich finde es ziemlich besch….., daß mein Enkelkind in Berlin schon mit 5 Jahren eingeschult wird. Modell Bremen gefällt mir besser.

    Kommentar

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