GrundschulenNet Kinder
GrundschulenNet Magazin

Schulanmeldung 2023/2024

Achtung: Dieser Artikel behandelt die Schulanmeldung aus vorangeganen Schuljahren. Hier finden Sie die Einschulungstermine des aktuellen Schuljahres: Informationen zur Schulanmeldung 2024 / 2025.

Liebe Eltern und liebe zukünftige Schüler/innen,
die Einschulung 2023 rückt näher. Und damit beginnt ein ganz neuer Lebensabschnitt, sowohl für Eltern als auch für die Kinder. Es ändert sich so einiges – eine neue Umgebung, neue Schulkameraden und ein veränderter Tagesablauf. Damit der Start und die Schulanmeldung für das Schuljahr 2023 reibungslos klappt, haben wir alle nötigen Informationen zusammengetragen. Ihr findet alle Termine der Schulanmeldung 2023/2024 auf dieser Seite. Zusätzlich haben wir euch zusammengefasst, welche Unterlagen bei der Anmeldung für die Grundschule benötigt werden? Zudem erfahrt ihr, welche Jahrgänge 2023 eingeschult werden.

Für die Schulanmeldung benötigte Unterlagen

Um euer Kind an der Grundschule anzumelden, ist es wichtig mit eurem Kind als erstes zu der Einzugsschule zu gehen. Dort benötigen ihr für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • den eigenen Personalausweis oder Reisepass
  • die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
  • Sorgerechtsbescheide, wenn nötig
  • Sprachstandfeststellung bei ihrem Kind
  • Brief mit der schriftlichen Benachrichtigung vom Schulverwaltungsamt

Einschulung 2023 – Tipps und Anregungen

Das GrundschulenNet Team wünscht euch Eltern und eurem Schulkind eine aufregende, interessante, schöne, lehrreiche sowie spannende Zeit in der Grundschule. Wir möchten euch gern bei den Vorbereitungen zur Einschulung unterstützen. Folgende Themen könnten euch interessieren:

Einschulung – an was muss ich alles denken?
Vorbereitung für die Schule
Schulische Anforderungen
Schuleingangsphase – Tipps für Eltern
Schultüten-Wettbewerbe

Schulanmeldung 2023/2024 – Termine nach Bundesland

Wichtig zu wissen – kurze Begriffserklärung & Erläuterung

Anmeldetermine: Die Termine zur Schulanmeldung 2023/24 variieren von Bundesland zu Bundesland. Auch innerhalb der Bundesländer und Grundschulen gibt es Abweichungen. Daher dienen die genannten Anmeldetermine eher als eine Orientierung. Alle Eltern, deren Kinder das schulpflichtige Alter erreicht haben, werden vom Schulträger rechtzeitig über die Grundschulen-Anmeldetermine des Einzugsgebietes schriftlich per Brief informiert. Ihr müsst euch also keine Sorgen machen, dass ihr den Anmeldetermin versäumt.

Stichtag: In der Regel wird ein Kind in Deutschland mit Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig.  Das heißt, alle Kinder, die bis zum Stichtag 6 Jahre alt sind, müssen für das entsprechende Schuljahr angemeldet werden (Muss-Kinder). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit Kinder früher einzuschulen (Kann-Kinder). Auch hier weichen die Regeln von Bundesland zu Bundesland ab.

Einschulungstag: Der Einschulungstag (Einschulungsfeier) kann von Grundschule zu Grundschule variieren. Dieser wird allen Eltern bei der Anmeldung oder schriftlich mitgeteilt

Erster Schultag: Nicht zu verwechseln mit dem Einschulungstag. Erster Tag, an dem der Unterricht stattfindet. Einschulungstag und erster Schultag können auf ein Datum fallen.

Baden-Württemberg

Stichtag: 30.06.2023
Schulanmeldung: 01.03.2023 – 30.04.2023
Tag der Einschulung: 11.09.2023 – 22.09.2023
1. Schultag: In der ersten bis zweiten Woche nach den Sommerferien. Schulen legen den Termin selbst fest.

Einschulung Bayern Bayern

Stichtag: 30.09.2023
Schulanmeldung: 01.04.2023 – 30.04.2023
Einschulung: 12.09.2023
1. Schultag: Die Organisation einer Einschulungsfeier, eines Gottesdienst inkl. Segnung sowie eines Fototermins mit Schultüte an diesem Tag ist von der jeweiligen Schule abhängig.

Einschulung Berlin Berlin

Stichtag: 30.09.2023
Schulanmeldung: 10.10. – 21.10.2022
Einschulung: 02.09.2023
1. Schultag: 04.09.2023

Einschulung Brandenburg Brandenburg

Stichtag: 30.09.2023
Schulanmeldung: 01.10.2022 – 28.02.2023
Einschulung: 26.08.2023
1. Schultag: 28.08.2023

Einschulung Bremen Bremen

Stichtag: 30.06.2023
Schulanmeldung: 01.10.2022 – 31.10.2022
Einschulung: 17.08.2023
1. Schultag: 17.08.2023. Die Einschulung und der erste Schultag fallen auf den gleichen Tag.

Einschulung Hamburg Hamburg

Stichtag: 01.07.2023
Schulanmeldung: 01.01.2023-31.01.2023
Einschulung: 29.08.2023
1. Schultag: Die Einschulung der Erstklässler findet am Dienstag, die Vorschulkinder am Montag oder am Mittwoch nach den Sommerferien statt. Mir der Option, den Tag nach Absprache mit den Nachbarschulen vorzuverlegen.

Einschulung Hessen Hessen

Stichtag: 30.06.2023
Schulanmeldung: 01.03.2022 – 30.04.2022
Einschulung: 05.09.2023
1. Schultag: 05.09.2023. Die Einschulung und der erste Schultag fallen auf den gleichen Tag.

Einschulung Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

Stichtag: 30.06.2023
Schulanmeldung: 01.10.2022 – 31.10.2022
Einschulung: 26.08.2023
1. Schultag: 28.08.2023

Einschulung Niedersachsen Niedersachsen

Stichtag: 30.09.2023
Schulanmeldung: 01.04.2022 – 30.04.2022
Einschulung: 17.08.2023
1. Schultag: 19.08.2023

Einschulung NRW Nordrhein-Westfalen

Stichtag: 30.09.2023
Schulanmeldung: 01.10.2022 – 15.11.2022
Einschulung: 07.08.2023-08.08.2023
1. Schultag: Bitte bei der Grundschule erfragen.

Einschulung Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz

Stichtag: 31.08.2023
Schulanmeldung: 16.02.2022 – 28.02.2022
Einschulung: 04.09.2023
1. Schultag: 04.09.2023. Die Einschulung und der erste Schultag fallen auf den gleichen Tag.

Einschulung Saarland Saarland

Stichtag: 30.06.2023
Schulanmeldung: 01.11.2022 – 30.11.2022
Einschulung: 04.09.2023
1. Schultag: 04.09.2023. Die Einschulung und der erste Schultag fallen auf den gleichen Tag.

Einschulung Sachsen Sachsen

Stichtag: 30.06.2023
Schulanmeldung: 01.08.2022 – 15.09.2022
Einschulung: 19.08.2023
1. Schultag: 21.08.2023

Einschulung Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt

Stichtag: 30.06.2023
Schulanmeldung: 01.02.2022 – 28.02.2022
Einschulung: 19.08.2023
1. Schultag: 21.08.2023

Einschulung Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

Stichtag: 30.06.2023
Schulanmeldung: 01.08.2022 – 30.11.2022
Einschulung: 30.08.2023
1. Schultag: 30.08.2023. Die Einschulung und der erste Schultag fallen auf den gleichen Tag.

Einschulung Thüringen Thüringen

Stichtag: 01.08.2023
Schulanmeldung: 02.05.2022 – 10.05.2022
Einschulung: Bitte bei der Grundschule erfragen.
1. Schultag: 21.08.2023

* Alle Angaben ohne Gewähr
Bitte informiert uns, falls sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Vielen Dank für eure Mitarbeit. Selbstverständlich werden wir diesen zeitnah beheben.

Welcher Jahrgang wird 2023/2024 eingeschult?

Jedes Jahr fragen sich Eltern immer wieder, welcher Jahrgang schulpflichtig wird und für die Grundschule angemeldet werden muss. In Deutschland erfolgt die Einschulung in der Regel mit 6 Jahren. Diese Kinder werden als Muss Kinder bezeichnet. Entscheiden ist hier der Stichtag für die Einschulung, der aber von Bundesland zu Bundesland variiert. Für das Schuljahr 2023/2024 besteht Schulpflicht der Geburtenjahrgänge 2016/2017.

BundeslandStichtagMuss Kinder, geboren zwischen*
Baden-Württemberg30.06.202301.07.2016 – 30.06.2017
Bayern30.09.202301.10.2016 – 30.09.2017
Berlin30.09.202301.10.2016 – 30.09.2017
Brandenburg30.09.202301.10.2016 – 30.09.2017
Bremen30.06.202301.07.2016 – 30.06.2017
Hamburg01.07.202302.07.2016 – 01.07.2017
Hessen30.06.202301.07.2016 – 30.06.2017
Mecklenburg-Vorpommern30.06.202301.07.2016 – 30.06.2017
Niedersachsen30.09.202301.10.2016 – 30.09.2017
Nordrhein-Westfalen30.09.202301.10.2016 – 30.09.2017
Rheinland-Pfalz31.08.202301.09.2016 – 31.08.2017
Saarland30.06.202301.07.2016 – 30.06.2017
Sachsen30.06.202301.07.2016 – 30.06.2017
Sachsen-Anhalt30.06.202301.07.2016 – 30.06.2017
Schleswig-Holstein30.06.202301.07.2016 – 30.06.2017
Thüringen01.08.202302.08.2016 – 01.08.2017

*Muss Kinder: Für Kinder, die in diesem Zeitraum geboren wurden, besteht in der Regel eine Schulpflicht. Sie müssen im Jahr 2022 eingeschult werden.

Zurückstellung von der Schulpflicht

Nicht jeder möchte, dass sein Kind in die Schule geht, wenn es vom Staat angedacht ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Und viel wichtiger auch Möglichkeiten.

Soll euer Kind zurückgestellt werden?

Kein Problem! Stellt bei der Schulanmeldung einen Antrag an eurer zuständigen Grundschule. Die Anträge für Rückstellung erhaltet ihr in der Grundschule. Zu beachten ist, dass eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen ist.

Wer entscheidet über eine Schulrückstellung?

Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage eurer Begründung, der Stellungnahme eurer Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologen über die Schulrückstellung eures Kindes.

Schuleingangsuntersuchung – Untersuchung zur Einschulung

Vorzeitige Einschulung

Einige Kinder sind sozial, motorisch und kognitiv schon früher bereit für den Schulalltag. In diesem Fall ist es möglich einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme zustellen. Voraussetzung dafür ist, dass euer Kind in einem bestimmten Zeitraum geboren ist. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland. Bitte informiert euch beim zuständigen Schulverwaltungsamt.

Frühe Einschulung – Ja oder Nein?

» Diskutieren Sie mit

Die Redaktion von GrundschulenNet ist für Feedback immer dankbar. Wir freuen uns jederzeit über Lob, Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Ein Kommentar hinterlassen