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Scheinummeldung für die Schulanmeldung und ihre Folgen

Sobald Kinder in das Einschulungsalter kommen, trifft Zuhause ein Einzugsbrief der Sprengelschule ein. In dem Brief wird ihnen ein Platz an der Grundschule ihres Wohngebietes zugesichert. Manchmal kommt es vor, dass Eltern mit der Einzugsschule ganz und gar nicht einverstanden sind. Entweder, weil ihnen eine andere Schule besser gefällt, oder weil sie Problematiken in der Einzugsschule sehen. Es gibt Mittel und Wege, das Kind dennoch an einer passenden Grundschule anmelden zu können. Scheinummeldungen sind aber kein geeigneter Weg zu diesem Ziel!

Scheinummeldungen sind illegal

Scheinummeldung bedeutet, dass ein falscher Wohnort angegeben wird, damit der:die angehende:r Schüler:in eine andere Einzugsschule bekommt. Geschummelt wird zum Beispiel dadurch, dass Mutter und Kind kurzerhand bei Freunden aus dem gewünschten Wohngebiet im Mietvertrag einziehen, in echt aber an ihrem normalen Wohnort bleiben. Es gab auch schon Fälle, wo Eltern den gefälschten Vertrag einer Tagesmutter aus einem anderen Einzugsgebiet vorlegten, um an ihre Wunschschule zu kommen.

Folgen von Scheinummeldungen

Eltern, die Scheinummeldungen durchführen, meinen vielleicht ihrem Kind etwas Gutes zu tun. Doch eigentlich fügen sie dem Kind durch die Illegalität nur Leid zu. Wenn der Betrug auffällt, muss das Kind die Schule verlassen. Ein Schulwechsel aus Zwang tut dem Kind bestimmt nicht gut. Vor allem wenn ein Kind von dem Betrug weiß, fühlt es sich nicht gut. Das gibt dem Kind das Gefühl, verbotenerweise auf der Schule zu sein und dort eigentlich nicht hinzugehören.

Scheinummeldungen nehmen außerdem anderen Kindern aus dem Einzugsgebiet den Schulplatz weg. Diese Kinder hätten einen rechtmäßigen Anspruch auf den Schulplatz und werden dann nicht angenommen.

Legale Wege zu einem Platz an der Wunschschule

Eine Möglichkeit, um an einer anderen Schule als der Sprengelschule zu landen, ist ein Gastschulantrag oder Umschulungsantrag. Mit einem Anwalt kann bei berechtigten Gründen so ein Platz an einer anderen Schule erreicht werden. Diese Schulanwälte machen vor allem Scheinummeldungen ausfindig, um den Kindern mit Umschulungsantrag einen Platz zu garantieren. Die Kinder, die sich nur durch Scheinummeldung auf der Schule befanden, müssen dann die Schule wechseln.

Ein etwas umständlicher, aber durchaus legitimer Weg, ist ein Umzug. Viele Familien entscheiden sich zum Schulstart der Kinder in das Einzugsgebiet ihrer Wunschschule zu ziehen.

Alternative Schulformen

Zuerst einmal gilt der Grundsatz, jeder Schule eine Chance zu geben. Eltern sollten es sich gut überlegen, warum sie die Sprengelschule ablehnen und ob ihre Bedenken begründet sind.

Wenn die Schule des Einzugsgebiets aber nicht die Kriterien erfüllt, eine gute und passende Schule für Ihr Kind zu sein, können Sie sich nach alternativen Schulformen umsehen. Mittlerweile gibt es viele alternative Lernkonzepte und -methoden, sodass es für jedes Kind eine passende Schule zu finden gibt. Seien Sie nicht abgeschreckt von Privatschulen – oft sind die Kosten dem Gehalt der Eltern angepasst und liegen nicht allzu hoch.

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2 Kommentare

  1. Wo ist ein Kind Schulpflichtig ? am Hauptwohnsitz Nr.1 oder Zweitwohnsitz Nr. 2 ?
    Ich würde gerne einen Zweitwohsitz bei meinem Partner anmelden,

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    • Grundschulen.net Redaktion

      Hallo Herr oder Frau Esser,

      mal abgesehen davon, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen, ließe sich ihr Fall nicht pauschal beantworten. Schul- und Bildungspolitik sind Sache der Bundesländer, d.h. dass wir Ihre Frage nicht beantworten können, ohne zu wissen, in welchen Bundesland sie leben, bzw. ob sich beide Wohnsitze in unterschiedlichen Bundesländern befinden. Ich empfehle Ihnen also einmal in das jeweilige Schulgesetz Ihres Bundeslandes unter „Schulpflicht“ zu schauen, um zunächst einmal zu prüfen in welchem Bundesland die Schulpflicht für Ihr Kind besteht. In der Regel ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ des Kindes ausschlaggebend. Diesen zu bestimmen, ist teilweise Abwägungs- und Ermessenssache. Wenn Sie eine rechtssichere Antwort wünschen, empfehle ich Ihnen hier einen Anwalt zu konsultieren.

      Mit besten Grüßen

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