Einschulung 2015 – Schulanmeldung 2015/2016

Inhalt
Liebe Eltern,
die Zeit verfliegt so schnell – gerade eben hat man den ersten Body gekauft, das erste Zähnchen bewundert, die ersten Laufversuche bejubelt, die ersten Tränchen getrocknet, nach dem ersten Streit mit einem Spielkamerad, das erste Fahrrad gekauft und nun ist es Zeit für die ersten Gedanken an die Einschulung.
Inhaltsverzeichnis Einschulung 2015
- Zurückstellung von der Schulpflicht
- Vorzeitige Einschulung
- Download Checkliste Einschulung
- Schulanmeldung 2015/2016 und Einschulungstermin nach Bundesland
Ab einem bestimmten Alter (Dieses variiert von Bundesland zu Bundesland.) schreibt das Gesetzt in Deutschland die Schulpflicht vor. Einige Kinder können es kaum erwarten, andere sich kaum vorstellen. Das ist normal und richtig so, da sich jeder Mensch individuell entwickeln darf. Sie als Eltern haben trotz der vorgeschrieben Schulpflicht einige Möglichkeiten:
Zurückstellung von der Schulpflicht
Sind sie der Meinung ihr Kind ist noch nicht so weit 45 Minuten (fast) still auf seinen Stuhl zu sitzen und den Anweisungen des Lehrers zu folgen. Es brauch einfach noch ein bisschen mehr Zeit, dann stellen Sie einen Antrag auf Rückstellung bei der Schulanmeldung. Über die Schulrückstellung entscheidet dann die Schulaufsicht nach Vorlage ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen.

Vorzeitige Einschulung
Im umgekehrten Fall, wenn ihr Sprößling so weit ist, dass es sozial, motorisch und kognitiv bereit für den Schulalltag ist, stellen Sie einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme. Vorraussetzug hierfür ist, dass ihr Kind in dem bestimmten Zeitraum geboren ist. Schauen sie bitte unter ihrem Bundesland nach, um welchen Zeitraum es sich handelt.
Download Checkliste Einschulung
Es gibt so wahnsinnig viel zu tun und zu beachten. Damit Sie nicht Land unter sehen, hat sich das Grundschulen-Net Team zusammengesetzt und eine Checkliste erstellt. Lesen Sie den Artikel unter “Checkliste Einschulung”.
Benötigte Unterlegen für die Schulanmeldung
Nachdem Sie sich entschieden haben, ihr Sprößling in den nächsten Lebensabschnitt zu schicken, brauchen Sie bestimmte Unterlagen für die Schulanmeldung an der Grundschule.
- Ihre eigenen Personalpapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
Schulanmeldung 2015/2016 und Einschulungstermin nach Bundesland
Da jedes Bundesland und teilweise jede Stadt andere Anmeldefristen für das Schuljahr 2015 hat, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde. Im folgenden sind der Einschulungstermin und der erste Schultag für das Schuljahr 2015/2016 sofern schon bekannt aufgelistet.
Baden-Württemberg
Einschulung / Erster Schultag: 14. September 2015
Für Kinder, die zum 30 September 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Allgemeine Schulpflicht, das bedeutet sie wurden zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2009 geboren.
Bayern
Anmeldezeitraum: 15. April 2015 (für München)
Einschulung / Erster Schultag: 15. September 2015
Berlin
Anmeldezeitraum: 06. bis 17. Oktober 2014
Einschulung: 05. September 2015
Erster Schultag: 07. September 2015
Ist ihr Kind im Jahr 2009 geboren, so wird er eingeschult. Vorzeitige Einschulung ist möglich, wenn ihr Kind in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. März 2010 geboren ist.
Brandenburg
Einschulung: 29. August 2015
Erster Schultag: 31. August 2015
Alle Kinder werden schulpflichtig, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden.
Bremen
Einschulung / Erster Schultag: 03. September 2015
Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Hamburg
Einschulung / Erster Schultag: 01. September 2015
Schulpflichtig werden die Kinder, die vom 02. Juli 2008 bis zum 01. Juli 2009 geboren sind.
Hessen
Einschulung / Erster Schultag: 07. September 2015
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2015 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden
Mecklenburg-Vorpommern
Einschulung / Erster Schultag: 31. August 2015
Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.
Niedersachsen
Einschulung / Erster Schultag: 03. September 2015
Nordrhein-Westfalen
Einschulung / Erster Schultag: 13. August 2015
Rheinland-Pfalz
Einschulung / Erster Schultag: 07. September 2015
Kinder, die bis zum 31. August 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.
Saarland
Einschulung / Erster Schultag: 07. September 2015
Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.
Sachsen
Einschulung: 22. August 2015
Erster Schultag: 24. August 2015
Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2015 das sechste Lebensjahr vollenden. Vorzeitiges Einschulen ist bei Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das fünfte Lebensjahr vollenden, möglich.
Sachsen-Anhalt
Einschulung / Erster Schultag: 29. August 2015
Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.
Schleswig-Holstein
Einschulung / Erster Schultag: 31. August 2015
Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.
Thüringen
Einschulung / Erster Schultag: 24. August 2015
* Alle Angaben ohne Gewähr *
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