Schulanmeldung 2016/2017 und Einschulung
Inhalt
Liebe Eltern,
eine neuer Lebensabschnitt wartet auf ihr Kind und demzufolge auch auf Sie. Der Schuleintritt ist ein wahnsinnig großer Schritt für die Kinder. Sie können endlich lesen, schreiben und rechnen lernen (sofern nicht schon Ansätze bekannt sind). Im folgenden Artikel werden wir sie an die Hand nehmen und alle wesentlichen Schritte aufzeigen, die nötig sind, um die Schulanmeldung und Einschulung vorzubereiten und abzuschliessen.
Inhaltsverzeichnis Schulanmeldung 2016
- Zurückstellung von der Schulpflicht
- Vorzeitige Einschulung
- Download Checkliste Einschulung
- Schulanmeldung 2016/2017 und Einschulungstermine nach Bundesland sortiert
In Deutschland besteht Schulpflicht, das bedeutet ab einem bestimmten Alter verlassen die Kinder den Kindergarten und kommen in die Grundschule. Dieses Alter variiert von Bundesland zu Bundesland.
Jedes Kind entwickelt sich nach seinen Tempo. So dass es ganz normal ist, dass nicht jeder im gleichen Alter bereit für die Schule ist. Einige brauchen noch den geschützen Bereich der Kindertagesstätten und andere langweilen sich schon sehr früh. So kann das eine Kind mit 5 Jahen schon bis 100 zählen, aber keine 3 Minuten still sitzen. Ein anderes Kind beschäftigt sich eine halbe Stunde total konzentriert mit eine Sache. Es gibt deshalb die Möglichkeit für Sie als Eltern, ihr Sprößling vorzeitig einzuschulen oder ein Jahr zurückstellen zu lassen. Denn nur sie kennen ihr Kind am Besten und wissen somit, was ihrem Nachwuchs gut tut.
Zurückstellung von der Schulpflicht
Möchten Sie ihr Kind zurückstellen lassen, brauchen Sie nur einen Antrag bei der Schulanmeldung an Ihrer zuständigen Grundschule stellen. Diesen Antrag erhalten Sie in der Grundschule bei der Anmeldung. Die Entscheidung über die Schulrückstellung wird dann die Schulaufsicht nach Vorlage ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen treffen.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen ist.
Gründe für eine Schulrückstellung
Allgemein kann man sagen, wenn das Kind nicht die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzt und nicht in dem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist, sollte über eine Rückstellung nachgedacht werden. Doch was genau heißt das jetzt?
In der Schule können sich Kinder nicht mehr in dem Umfang frei bewegen, wie sie es in der Kita gewohnt sind. Sie müssen über einen längeren Zeitraum am Platz sitzen bleiben. Das sollte ihrem Kind nichts ausmachen, andernfalls wäre das ein Grund. Auch ein sicherer Umgang mit Stiften und Schere ist wichtig.
Sprache – Ihr Sohn oder ihre Tochter kann sich nicht klar verständigen, dass heißt es kann sich nur mit Mühe ausdrücken oder hat vielleicht noch größere Sprachfehler. Auch das sind Gründe den Schuleintritt um ein Jahr zu verschieben.
Vorzeitige Einschulung
Es gibt jedoch auch Buben und Mädchen, die sozial, motorisch und kognitiv absolut bereit für den Schulalltag sind. In diesem Fall stellen Sie einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme. Voraussetzung hierfür ist, dass ihr Kind in dem bestimmten Zeitraum geboren ist. Schauen Sie bitte unter ihrem Bundesland nach, um welchen Zeitraum es sich handelt.
Sie sollten ihr Kind mit in die Überlegung einbeziehen, jedoch nicht alleine entscheiden lassen. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass ein wenig rechnen, schreiben und lesen nicht die ausschlaggebenden Faktoren sind, ob ihr Kind reif für die Grundschule ist.
Motorische Fähigkeiten
Dazu gehören zum Beispiel Ball fangen, selbstständig Treppen steigen sowie Schere und Stift sicher halten können.
Sprachliche Fähigkeiten
Ihr Kind muss sich ausdrücken können, die Mitschüler/innen und Lehrer/innen sollten verstehen, was es möchte. Es sollte nicht nuscheln und Sätze bilden können.
Körperliche Fähigkeiten
Im Sportunterricht muss sich ihr Kind in einem entsprechenden Tempo alleine Aus- und Anziehen können. Die Schulmappe sollte ihr Sprössling von zu Hause zur Schule und zurück tragen können.
Kognitive Fähigkeiten
Die Fähigkeit ihres Kindes, Signale aus der Umwelt über seine Sinne aufzunehmen, Informationen zu verarbeiten und zu speichern sowie Gegenständen eine Bedeutung zuzuweisen. Gegensätze, wie zum Beispiel hoch-tief, groß-klein, schnell-langsam müssen bekannt sein.
Sozialverhalten
Ihr Kind sollte sich in Gruppen einordnen können, damit ist nicht immer unbedingt unterordnen gemeint, sondern integrieren. Regeln müssen verstanden, akzeptiert und gelebt werden. Es sollte kein Problem sein, für längere Zeit von den Eltern oder anderen Bezugspersonen getrennt zu sein.
Konzentrationsfähigkeit
Kann ihr Kind beim Buch vorlesen mehr als 10 min konzentriert zu hören? Kann ihr Kind eine Zeit lang still sitzen und einer Sache folgen? Das sind wichtige Voraussetzungen für den Schuleintritt.
Einschulung 2016 – Download der Checkliste
Es gibt so wahnsinnig viel zu tun und zu beachten. Die Einschulungsfeier mit der Familie planen. Welche Utensilien brauch mein Kind für die Grundschule? Damit Sie nicht Land unter sehen, hat sich das Grundschulen-Net Team zusammengesetzt und eine Checkliste erstellt.
Lesen Sie den Artikel unter „Checkliste Einschulung“.
Benötigte Unterlagen für die Schulanmeldung
Was brauchen Sie zur Schulanmeldung? Es ist nicht viel. Die Grundschulen möchten folgende Unterlagen sehen:
- Ihre eigenen Personalpapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
Schulanmeldung 2016/2017 und Einschulungstermine nach Bundesland sortiert
Im Folgenden sind der Einschulungstermin und der erste Schultag für das Schuljahr 2016/2017, der Anmeldezeitraum sowie das Alter für den Schuleintritt für jedes Bundesland sofern schon bekannt aufgelistet. Fehlen ihnen Informationen, lassen Sie sich bitte bei ihrer zuständigen Behörde beraten.
Baden-Württemberg
Allgemeine Schulpflicht – Für Kinder, die vom 1.10. 2009 bis zum 30.09. 2010 geboren sind.
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 13. September 2016
Bayern
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 13. September 2016
Berlin
Allgemeine Schulpflicht – Ist ihr Kind im Jahr 2010 geboren.
Schulanmeldung – 5. bis 16. Oktober 2015
Einschulung – 10. September 2016
Erster Schultag – 12. September 2016
Brandenburg
Allgemeine Schulpflicht – Alle Kinder, die bis zum 30.09. 2016 das sechste Lebensjahr vollenden.
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung – 03. September 2016
Erster Schultag – 05. September 2016
Bremen
Allgemeine Schulpflicht – Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 sechs Jahre alt werden.
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 06. August 2016
Hamburg
Allgemeine Schulpflicht – Kinder, die vom 02. Juli 2009 bis zum 01. Juli 2010 geboren sind.
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 01. September 2016
Hessen
Allgemeine Schulpflicht – Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 sechs Jahre alt werden
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 27. August 2016
Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeine Schulpflicht – Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 das 6. Lebensjahr vollenden
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 03. September 2016
Niedersachsen
Schulanmeldung – Mai 2016
Einschulung / Erster Schultag – 06. August 2016
Nordrhein-Westfalen
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 25. August 2016
Rheinland-Pfalz
Allgemeine Schulpflicht – Kinder, die bis zum 31. August 2016 das 6. Lebensjahr vollenden
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 29. August 2016
Saarland
Allgemeine Schulpflicht – Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 das 6. Lebensjahr vollenden.
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 29. August 2016
Sachsen
Allgemeine Schulpflicht – Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 das 6. Lebensjahr vollenden.
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung – 06. August 2016
Erster Schultag – 08. August 2016
Sachsen-Anhalt
Allgemeine Schulpflicht – Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 das 6. Lebensjahr vollenden.
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung – 13. August 2016
Erster Schultag – 15. August 2016
Schleswig-Holstein
Allgemeine Schulpflicht – Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 das 6. Lebensjahr vollenden.
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag – 05. September 2016
Thüringen
Schulanmeldung – k.A.
Einschulung / Erster Schultag: 13. August 2016
* Alle Angaben ohne Gewähr *
Sollte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen haben, bitte informieren sie uns (info@grundschulen.net). Wir werden diesen zeitnah beheben. Vielen Dank für eure Mitarbeit.
Das GrundschulenNet Team wünscht allen Eltern und ihrem #Schulkind eine spannende, aufregende und schöne Zeit in der Schule.
11 Kommentare
Birgit
Wollte nur mal wissen, wieviel Schüler dieses Jahr eingeschult wurden. In Schleswig-Holstein? KANN KEINE ZAHLEN FINDEN.
Sascha Weber
Hallo Birgit,
leider hat das Landesamt von Schleswig-Holstein noch keine Zahlen veröffentlicht.
Jedoch schreiben Sie auf ihrer Webseite, dass Sie Ende des Monats die Zahlen veröffentlichen.
Viele Grüße,
GrundschulenNet Team
Cindy
Sind dann in Thüringen am 06.08.2016 die Schuleinführungsfeiern oder an dem Wochenende darauf?
Constanze Wein
Liebe Cindy am 13.8.2016 sind in Thüringen die Einschulungen.
Manuela
Ich hatte bereits vor einiger Zeit per Email darauf hingewiesen, aber es wurde nichts geändert, daher noch mal als Kommentar: In Thüringen ist die Einschulung am 13. August 2016 – zumindest in den Erfurter Grundschulen. Das betrifft auch die staatlichen Grundschulen.
Sven
Sommerferien gehen bis 10.08. also Mittwoch daher Einschulung am 06.08. weil am 11.08. der erste Schultag ist. Thüringen und Sachsen haben das wieder eingeführt das am Donnerstag der 1. Schultag ist . Nicht Staatliche Schulen wie Montessori machen die 2 tage noch frei und legen erst am 15.08. los und haben die Einschulungstermine am 13.08.
Constanze Wein
Vielen Dank für den Hinweis.
Renata
In Hessen wird der Einschulungtermin der 27.08. genannt. Das ist ein Samstag. Ist das korrekt? Also mein grosser hatte seine Einschulung ganz normal an einem Montag. Bin verwirrt!?!!
D. Schulze
Warum ist am 06.08.2016 in Thüringen bereits die Einschulung, wenn die Ferien bis zum 10.08.16 gehen?
Ist unverständlich, denn dann wäre die Einschulung erst am 13.08.16.
Constanze Wein
Das wirkt in der Tat sehr merkwürdig.
Die Ferien gehen in Thüringen bis Mittwoch den 10.08.2016. In Eigenverantwortung der Grundschulen findet die Einschulungsfeier meistens am letzten Wochenende in den Ferien vor dem Schulstart statt.
Franzi
Richtig, mein Kind kommt in Thüringen in die Schule und wir haben am 13.08. Einschulung.