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Weiterbildung während der Elternzeit – Möglichkeiten, Finanzierung & Zeitplanung

Sich während der Elternzeit weiterzubilden, bringt viele Vorteile mit sich: finanzielle Vorteile durch eine anschließende Beförderung oder neue Beschäftigungsfelder. Für die Weiterbildung während der Elternzeit muss jedoch einiges berücksichtigt werden. Dazu zählt unter anderem, wertvolle Zeit mit dem Kind nicht zu versäumen. Worauf bei einer Weiterbildung in der Elternzeit geachtet werden muss, welche Möglichkeiten es gibt und wie sich die Weiterbildung finanzieren lässt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine unbezahlte berufliche Auszeit, die Mütter und Väter in den ersten drei Lebensjahren jedes Kindes in Anspruch nehmen können. Jedes Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Falls dieser Zeitraum bis zum dritten Geburtstag des Kindes nicht aufgebraucht ist, können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag weiterhin bis zu 24 Monate Elternzeit beansprucht werden.

Während der Elternzeit sind Arbeitnehmer vor der Kündigung geschützt. Die Elternzeit ist zwar unbezahlt, es gibt jedoch in dem Zeitraum finanzielle Unterstützung durch Elterngeld. Für die Elternzeit muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Voraussetzung ist deshalb, als Arbeitnehmer angestellt zu sein. Selbstständige, Studierende oder Geschäftsführer können sich nach der Geburt ihrer Kinder natürlich auch eine Auszeit nehmen, jedoch spricht man hier nicht von der üblichen Elternzeit.

Familie in der Elternzeit
Die Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen.

Kann ich mich während der Elternzeit fortbilden?

Um beim Wiedereinstieg in den Job nicht den Anschluss zu verlieren, lohnt sich für viele Eltern eine Weiterbildung in der Elternzeit. Diese ist durchaus rechtlich erlaubt. Zwar ist es verboten, in der Elternzeit mehr als 32 Stunden die Woche zu arbeiten. Diese Grenze gilt jedoch nur für Arbeit, nicht für Weiterbildungsmaßnahmen.

Bei der Überlegung, sich während der Elternzeit weiterzubilden, sollten folgende Fragen beantwortet sein:

  • In welchem Bereich möchte ich mich weiterbilden und welches Ziel verfolge ich?
  • Wie viel Zeit kann und möchte ich in die Weiterbildung investieren?
  • Welches Budget kann ich für die Weiterbildung einsetzen? Kann ich Zuschüsse vom Staat oder meinem Arbeitgeber beanspruchen?

Weiterbildung während der Elternzeit – diese Möglichkeiten gibt es

Fortbildung oder Umschulung?

Wenn der aktuelle Job zufriedenstellend ist oder dieser in Zukunft gut mit der elterlichen Verantwortung ausgeübt werden kann, sollte eine Fortbildung in Betracht gezogen werden. Der erste Schritt ist sich beim Arbeitgeber nach Möglichkeiten zu erkunden. Gerade große Unternehmen bieten hier einiges an. Eventuell bietet der Betrieb Fortbildungskurse an, beispielsweise einen Buchhaltungs-Kurs, Business English, oder andere Sprachkurse. In diese Kurse können Sie sich während der Elternzeit einschreiben, und dadurch Anerkennung und womöglich auch eine Finanzierung Ihres Arbeitgebers erhalten. Falls der Arbeitgeber keine solchen Angebote hat, gibt es auch anerkannte Angebote zur Weiterbildung, die während der Elternzeit genutzt werden können.

Eine Umschulung kommt in Betracht, wenn der aktuelle Job nicht mehr passt, oder ihn in Zukunft nicht weiter ausgeübt werden kann. Das kann zum Beispiel an körperlicher Beeinträchtigung durch die Schwangerschaft oder Geburt liegen. Auch unflexible Arbeitszeiten oder Schichtdienst sind mit dem anstehenden Leben mit Kind nicht mehr kompatibel. Es kann vorkommen, dass je nach Länge der Erziehungszeit die fortschreitende Digitalisierung den alten Beruf überflüssig macht. In all diesen Fällen könnten Sie die Elternzeit nutzen, um sich umzuschulen. Beachten Sie bei einem geplanten Arbeitsplatzwechsel nach der Umschulung unbedingt die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Arbeitgebers.

Auch ein Studium ist eine Option zur Weiterbildung während der Elternzeit. Die Online-Fernschule ILS bietet beispielsweise viele Studiengänge an, die sich flexibel während der Elternzeit absolvieren lassen. Durch ein Studium während der Elternzeit wachsen die Gehaltsaussichten am Arbeitsmarkt beim Wiedereinstieg. Eine Ausbildung ist während der Elternzeit ebenfalls möglich. Voraussetzung ist hier jedoch, dass die Ausbildung  unbezahlt ist oder die Grenze der 32 zulässigen Arbeitsstunden in der Woche nicht überstiegen werden.

Online- oder Präsenz-Unterricht?

Wenn Sie sich im Klaren darüber sind, ob Sie eine Fortbildung, Umschulung, ein Studium oder eine Ausbildung während der Elternzeit absolvieren möchten, kommt es zur nächsten Frage: Online- oder Präsenz-Unterricht?

Präsenz-Unterricht hat den grundsätzlichen Vorteil, dass man dort Gleichgesinnte kennenlernt und Lerngruppen bilden kann. Außerdem bietet der Präsenz-Unterricht eine klare Abgrenzung vom beruflichen und familiären Leben. Während der Elternzeit kann Präsenz-Unterricht jedoch auch zur Last werden, da die festen Kurszeiten, die Anfahrtszeiten und die Anwesenheitspflicht den Alltag mit Kind stressig machen können.

Online-Unterricht scheint deshalb die geeignetere Lösung für eine Weiterbildung während der Elternzeit zu sein. Hier lässt sich die Zeit zum Lernen selbst einteilen, und es besteht keine Bindung an feste Kurszeiten. Durch das Lernen Zuhause spart man lange Arbeitswege und es bleibt mehr Zeit für die frisch gebackene Familie. Dadurch dass Familienleben und Bildung bei der Online-Lehre jedoch nicht strikt getrennt sind, kann es schwierig werden, sich die Zeit zum Lernen wirklich zu nehmen. Dafür ist Disziplin und ein gutes Zeitmanagement von Nöten.

Zeitplanung zur Weiterbildung in der Elternzeit

Wichtig vor Beginn einer Weiterbildung in der Elternzeit ist, eine grobe Zeitplanung zu erstellen. Zeit mit Kindern ist unglaublich wertvoll, und sollte in der Elternzeit höchste Priorität haben. Vor allem in den ersten Jahren brauchen Kinder viel Nähe und Zuneigung. Das sollte durch eine Weiterbildung während der Elternzeit nicht zu kurz kommen. Die Prioritäten müssen deshalb klar definiert sein.

Gestresster Vater während der Elternzeit
Kindererziehung kann anstrengend sein. Im Vorfeld sollte genau geklärt werden ob und wann Zeit für eine Weiterbildung vorhanden ist (Bildnachweis: © lightfieldstudios / 123rf.com)

Bedenken Sie, dass die Zeit als frisch gebackene Mutter oder Vater überfordernd sein kann. Wenn eine Weiterbildung zusätzlichen Stress verursacht und zur Last wird, sollten Sie eher davon absehen. Um sich intellektuell in ruhigen Momenten dennoch ein bisschen herauszufordern, können flexible Lern-Möglichkeiten, wie beispielsweise Sprach-Apps wie Rosetta Stone, zur Hand genommen werden. Hier gibt es keine Verpflichtung und kein dringendes Ziel, sondern einfach ein wenig Lern-Spaß nebenbei, der sich mit der Kindesbetreuung gut kombinieren lässt.

Finanzierungsmöglichkeiten zur Weiterbildung während der Elternzeit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung während der Elternzeit zu erhalten.

Die einfachste Methode bei Fortbildungen ist, dass der Arbeitgeber die Kosten übernimmt.

Staatliche Hilfe gibt es durch die Bildungsprämie. Hier gilt Elternzeit und eine gewisse Einkommensgrenze als Voraussetzung für die finanzielle Hilfe. Es gibt außerdem den Bildungsgutschein, bei dem die Kosten der Weiterbildung von der Arbeitsagentur übernommen werden. Diese Möglichkeit soll den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für Eltern erleichtern. Unter Umständen werden hier Anfahrts-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten übernommen, sowie Kosten für die Kinderbetreuung.

Weitere in Betracht zu ziehende Finanzierungsmöglichkeiten für die Weiterbildung in der Elternzeit wären das Aufstiegs-BaföG, Aufstiegs-Stipendien, oder finanzielle Hilfe vom Europäischen Sozialfonds.

Da auch ein Nebenjob mit bis zu 32 wöchentlichen Arbeitsstunden während der Elternzeit zulässig ist, lässt sich die Weiterbildung so auch selbst finanzieren. Hier ist jedoch zu bedenken, dass durch Nebenjob, Weiterbildung, und Kindesbetreuung ein sehr stressiger Alltag entstehen kann.

Ist eine Weiterbildung während des Mutterschutzes möglich?

Der Mutterschutz ist etwas anderes als die Elternzeit. Hier gilt in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ein Arbeitsverbot. Arbeitnehmerinnen dürfen in diesem Zeitraum nicht beschäftigt werden, selbst wenn sie es wünschen. Ausnahmen können in der Zeit vor, aber nicht nach der Geburt gewährt werden.

Es handelt sich hierbei jedoch um ein Arbeitsverbot, kein Weiterbildungsverbot. Wenn Sie sich das zutrauen, können Sie also während dem Mutterschutz eine Weiterbildung antreten.

Quellen & Verweise

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