Dürfen Grundschulen ein ärztliches Attest / Krankschreibung verlangen?
Inhalt
Gibt es eine Attestpflicht an deutschen Grundschulen?
Ob und wann Atteste im Krankheitsfall benötigt werden, wird zum einen in der Schulordnung des Bundeslandes und zum anderen spezifisch an der Schule festgelegt. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Schulpflicht, deswegen ist unentschuldigtes Fehlen nicht zulässig.
Im Krankheitsfall wird jedoch meistens nicht direkt eine Krankschreibung vom Arzt verlangt. Am ersten Fehltag kann das Kind einfach telefonisch krankgemeldet werden. An manchen Schulen ist die Krankmeldung heutzutage auch per WhatsApp möglich. Ein Besuch beim Kinderarzt ist demnach nicht sofort nötig, wenn es sich nur um eine leichte Krankheit handelt, die schnell auskuriert werden kann.
Ab dem dritten Fehltag müssen Kinder in der Regel nach ihrer Rückkehr eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten in der Schule vorzeigen. Manchmal bittet die Schule auch um eine schriftliche Krankmeldung, in der die voraussichtliche Krankheitsdauer angegeben werden soll.
Ein ärztliches Attest wird von den meisten Schulen ab dem 10. Fehltag verlangt.
Wenn Sie mit der Regelung der Attestpflicht an der Schule Ihres Kindes nicht zufrieden sind, können Sie das Thema beim nächsten Elternabend zur Diskussion bringen.
Ausnahmen: Wann verlangen Schulen ein Attest?
Falls Ihr Kind in der Vergangenheit den Unterricht geschwänzt hat oder sehr häufig fehlt, kann die Lehrkraft schon nach wenigen Fehltagen ein Attest für die Krankschreibung verlangen.
Rund um die Ferienzeit sind Schulen ebenfalls strenger geworden. Da viele Familien die Sparpreise vor offiziellem Ferienbeginn nutzen wollen, haben manche Schulordnungen nun eine Attestpflicht für die letzten Tage vor den Ferien festgelegt.
Auch bei Klassenarbeiten oder Tests können Schulen ausnahmsweise schon vor 10 Fehltagen um ein Attest bitten.
Fazit
Ob eine ärztliche Krankschreibung des Schulkindes erforderlich ist, hängt von der Dauer der Erkrankung ab. In der Regel muss erst ab dem dritten Fehltag eine Entschuldigung vorlegt werden. Für kürzere Krankheiten reicht hingegen meist eine Information der Schule per Telefon. Die Grundschulen können in Ausnahmefällen jedoch auch früher eine Entschuldigung verlangen, bzw. rund um die Ferienzeiten, vor Klassenarbeiten oder bei auffälligen Fehlverhalten des Schulkindes. In Zweifel sind jedoch immer die individuellen Regelungen der Grundschule zu beachten. Im Zweifel empfehlen wir immer eine kurze telefonische Rücksprache mit der Grundschule Ihres Kindes.