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Steuer-Identifikationsnummer und Kindergeld 2016 – Was muss ich dazu wissen?

Liebe Eltern aus aktuellen Anlass und möglicherweise „Panikmache“ durch die sozialen Netzwerke und anderen Medien möchten wir Licht ins Dunkel bringen zum Thema Kindergeld und der Steuer-Identifikationsnummer. Ab dem 1. Januar 2016 gilt für den Bezug von Kindergeld als Voraussetzung die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten sowie der Kinder. Somit kann die Familienkasse Kindergeldberechtigte und ihre Kinder identifizieren und Doppelzahlungen ausschließen.

Kindergeld 2016

Vorab sie bekommen ihr Kindergeld ab dem 1.1.2016 auch ohne Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer und müssen für 2015 dieses nicht zurückzahlen.

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde 2008 eingeführt. Ein Großteil der Steuer-ID’s sind der Familienkasse durch ein automatisches Meldeabgleichverfahren bekannt. Sie ist seitdem bei jedem Kindergeld-Neuantrag mit anzugeben. Für Anträge vor 2007 muss diese nachgereicht werden. Laut der Bundesagentur werden die Familien 2016 angeschrieben, deren Steuer-Identifikationsnummer noch fehlen. Somit keine Panik

Wo und wie erhalte ich die Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Nummer. Sie bleibt lebenslänglich und unabhängig von Umzug oder Heirat gültig. Diese Steuer-Identifikationsnumme steht als TIN (Taxification Identification Number) auf Lohnsteuerbescheinigungen oder den Steuerbescheiden von Selbstständigen. Beim Bundeszentralamt für Steuern werden sie gespeichert. Auf Anfrage schickt das BZSt die Nummer an die aktuelle Wohnadresse. Per Mail an info@identifikationsmerkmal.de, mit der Post an:
BZSt, Referat St II 3
53221 Bonn
oder über ein Formular kann die Steuer-ID angefordert werden.

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