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Schulanmeldung 2018/2019

Liebe Eltern und liebe Vorschüler/innen,
nun ist es bald soweit und das aufregende Schulleben beginnt. Es erwartet euch ganz viel Neues – neue Freunde, neue Erzieher/innen und natürlich ein neuer Alltag. Da schiessen einem hunderte Fragen durch den Kopf. Wir möchten euch auf diesem spannenden Weg begleiten. Auf dieser Seite findet ihr die Termine der Schulanmeldung 2018/2019 sowie der Einschulung 2018. Welche Unterlagen braucht ihr bei der Schulanmeldung? Was muss getan werden, um eine Zurückstellung von der Schulpflicht zu veranlassen oder eine vorzeitige Einschulung in die Wege zu leiten?

Schulanmeldung 2018/2019 – Inhaltsverzeichnis

Für die Schulanmeldung benötigte Unterlagen

Um euer Kind an der Grundschule anzumelden, ist es wichtig mit eurem Kind als erstes zu der Einzugsschule zu gehen. Dort benötigen ihr für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • den eigenen Personalausweis oder Reisepass
  • die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
  • Sorgerechtsbescheide, wenn nötig
  • Brief mit der schriftlichen Benachrichtigung vom Schulverwaltungsamt

Einschulung 2018 – Tipps und Anregungen

Das GrundschulenNet Team wünscht euch Eltern und eurem #Schulkind eine aufregende, interessante, schöne, lehrreiche sowie spannende Zeit in der Grundschule. Wir möchten euch gern bei den Vorbereitungen zur Einschulung unterstützen. Folgende Themen könnten euch interessieren:

Einschulung – an was muss ich alles denken?
Vorbereitung für die Schule
Schulische Anforderungen
Schuleingangsphase – Tipps für Eltern
Schultüten-Wettbewerbe

Schulanmeldung 2018/2019

Baden-Württemberg

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung:
Einschulung:
1. Schultag: Mo. 10.09.2018

Einschulung Bayern Bayern

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: April 2018**
Einschulung:
1. Schultag: Di. 11.09.2018

Einschulung Berlin Berlin

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: 4.10.bis 17.10. 2017
Einschulung: Sa. 25.08 2018
1. Schultag: Mo. 27.08.2018

Einschulung Brandenburg Brandenburg

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: Februar 2018**
Einschulung: Sa. 18.08 2018
1. Schultag: Mo. 20.08.2018

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Einschulung Bremen Bremen

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Januar 2018**
Einschulung:
1. Schultag: Do. 09.08.2018

Einschulung Hamburg Hamburg

Stichtag: 01.07.
Schulanmeldung:
Einschulung
1. Schultag Do. 16.08.2018

Einschulung Hessen Hessen

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: März / April 2017
Einschulung:
1. Schultag: Mo. 06.08.2018

Einschulung Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Oktober 2017**
Einschulung: letzten Samstag/Sonntag vor Schulbeginn***
1. Schultag: Mo. 20.08.2018

Einschulung Niedersachsen Niedersachsen

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: April und Mai 2017**
Einschulung:
1. Schultag: Do. 09.08.2018

Einschulung Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: Bis zum 15.11.2017**
Einschulung:
1. Schultag: Mi 29.08.2018

Einschulung Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz

Stichtag: 31.08.
Schulanmeldung:
Einschulung:
1. Schultag: Mo. 06.08.2018

Einschulung Saarland Saarland

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Februar 2018**
Einschulung:
1. Schultag: Mo. 06.08.2018

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Einschulung Sachsen Sachsen

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: 31.08. und 05.09.2017
Einschulung: Sa. 11.08.2018
1. Schultag: Mo. 13.08.2018

Einschulung Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Februar 2018**
Einschulung: Sa. 11.08.2018
1. Schultag: Do. 09.08.2018

Einschulung Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung:
Einschulung:
1. Schultag: Mo. 20.08.2018

Einschulung Thüringen Thüringen

Stichtag: 31.07.
Schulanmeldung: 10. bis 20. Dezember 2017**
Einschulung: vor dem 1. Schultag***
1. Schultag: Mo. 13.08.2018

* Alle Angaben ohne Gewähr
** Den genauen Termin für die Anmeldung legen die Schulen selbst fest. Dieser muss sich dann im festgesetzten Zeitraum befinden.
*** Die jeweilgen Schulen entscheiden über den Einschulungstag.

Bitte informiert uns, falls sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Vielen Dank für eure Mitarbeit. Selbstverständlich werden wir diesen zeitnah beheben.

Zurückstellung von der Schulpflicht

Nicht jeder möchte, dass sein Kind in die Schule geht, wenn es vom Staat angedacht ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Und viel wichtiger auch Möglichkeiten.

Soll euer Kind zurückgestellt werden?

Kein Problem! Stellt bei der Schulanmeldung einen Antrag an eurer zuständigen Grundschule. Die Anträge für Rückstellung erhaltet ihr in der Grundschule. Zu beachten ist, dass eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen ist.

Wer entscheidet über eine Schulrückstellung?

Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage eurer Begründung, der Stellungsnahme eurer Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung eures Kindes.

Schuleingangsuntersuchung – Untersuchung zur Einschulung

Vorzeitige Einschulung

Einige Kinder sind sozial, motorisch und kognitiv schon früher bereit für den Schulalltag. In diesem Fall ist es möglich einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme zustellen. Voraussetzung dafür ist, dass euer Kind in einem bestimmten Zeitraum geboren ist. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland. Bitte informiert euch beim zuständigen Schulverwaltungsamt.

Frühe Einschulung – Ja oder Nein?


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Die Redaktion von GrundschulenNet ist für Feedback immer dankbar. Wir freuen uns jederzeit über Lob, Kritik und Verbesserungsvorschläge.

5 Kommentare

  1. In Bayern gibt es derzeit eine Online Petition, um die Frueheinschulung in Bayern zu verhindern. Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres 6 Jahre alt werden, sind derzeit in Bayern schulpflichtig, aber oft nicht schulfaehig. Eine aehnliche Petition in Niedersachsen hat dazu gefuehrt, dass der Stichtag vom 30.09. auf den 30.06. vorverlegt wurde. Ein Kind in Bayern zurueck zu stellen, ist kaum moeglich. Das soll sich aendern. Deshalb nutzen Sie die Chance und unterzeichnen Sie die Petition unter
    https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-einschulungsstichtag-bayern-stoppt-die-frueheinschulung
    Danke

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  2. Hallo.. bei Schleswig Holstein ist auch ein Fehler..der erste Schultag ist montag der 21.8.der 20.8ist sonntag.somit die Einschulung am 24.8

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  3. BEI NRW IST EIN FEHLER
    Nordrhein-Westfalen Stichtag: 30.09. Schulanmeldung: Bis zum 15.11.2017** Einschulung: 1. Schultag: Di 29.08.2018
    der 29.8 ist ein Mittwoch

    Kommentar
    • Hallo Conny,

      leider hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben ihn jetzt verjagt.
      Danke für dein aufmerksames Lesen.

      Viele Grüße GrundschulenNet Team

      Kommentar

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