Schulanmeldung 2020/2021
Inhalt
Liebe Eltern und liebe zukünftige Schüler/innen,
die Einschulung 2020 kommt mit großen Schritten. Das langersehnte Schulleben ist schon fast zum Greifen nah. Es wird viele neue und aufregende Veränderungen geben: der Mittagsschlaf fällt weg, es werden neue Freunde und neue Erzieher/innen in euer Leben treten. Viele Fragen gilt es nun zu beantworten. Wir möchten euch auf diesem spannenden Weg begleiten. Auf unserer Seite findet ihr die Termine der Schulanmeldung 2020/2021 sowie der Einschulung 2020. Welche Unterlagen braucht ihr bei der Anmeldung für die Grundschule? Was muss getan werden, um eine Zurückstellung von der Schulpflicht zu veranlassen oder eine vorzeitige Einschulung in die Wege zu leiten?
Schulanmeldung 2020/2021 – Inhaltsverzeichnis
- Für die Schulanmeldung benötigte Unterlagen
- Einschulung 2020 – Tipps und Anregungen
- Schulanmeldung 2020/2021 und Einschulungstermine je Bundesland
- Zurückstellung von der Schulpflicht
- Vorzeitige Einschulung
Für die Schulanmeldung benötigte Unterlagen
Um euer Kind an der Grundschule anzumelden, ist es wichtig mit eurem Kind als erstes zu der Einzugsschule zu gehen. Dort benötigen ihr für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- den eigenen Personalausweis oder Reisepass
- die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
- Sorgerechtsbescheide, wenn nötig
- Sprachstandfeststellung bei ihrem Kind
- Brief mit der schriftlichen Benachrichtigung vom Schulverwaltungsamt
Einschulung 2020 – Tipps und Anregungen
Das GrundschulenNet Team wünscht euch Eltern und eurem #Schulkind eine aufregende, interessante, schöne, lehrreiche sowie spannende Zeit in der Grundschule. Wir möchten euch gern bei den Vorbereitungen zur Einschulung unterstützen. Folgende Themen könnten euch interessieren:
Einschulung – an was muss ich alles denken?
Vorbereitung für die Schule
Schulische Anforderungen
Schuleingangsphase – Tipps für Eltern
Schultüten-Wettbewerbe
Schulanmeldung 2020/2021
Baden-Württemberg
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: Februar – April 2020**
Einschulung: 14.09.2020 – 26.09.2020
1. Schultag:
Bayern
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: April 2020
Einschulung: 08.09.2020
1. Schultag:
Berlin
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung:
Einschulung: 15.08.2020
1. Schultag:
Brandenburg
Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: Februar 2020**
Einschulung: 08.08.2020
1. Schultag:
Werbung
Bremen
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Januar 2020**
Einschulung: 29.08.2020
1. Schultag:
Hamburg
Stichtag: 01.07.
Schulanmeldung: Januar 2020**
Einschulung: 11.08.2020
1. Schultag
Hessen
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung:
Einschulung: 18.08.2020
1. Schultag:
Mecklenburg-Vorpommern
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Oktober 2019**
Einschulung: 01.08.2020
1. Schultag:
Niedersachsen
Stichtag: Anfang Juli und Ende September (flexibel)
Schulanmeldung: April 2019**
Einschulung: 29.08.2020
1. Schultag:
Nordrhein-Westfalen
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Okt / Nov 2019
Einschulung: 13.08.2020
1. Schultag:
Rheinland-Pfalz
Stichtag: 31.08.
Schulanmeldung: Aug / Sep 2019
Einschulung: 17.08.2020
1. Schultag:
Saarland
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: November 2019**
Einschulung: 17.08.2020
1. Schultag:
Werbung
Sachsen
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung:
Einschulung:
1. Schultag:
Sachsen-Anhalt
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Februar 2020**
Einschulung: 29.08.2020
1. Schultag:
Schleswig-Holstein
Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: November 2019**
Einschulung: 12.08.2020
1. Schultag:
Thüringen
Stichtag: 31.07.
Schulanmeldung:
Einschulung: 31.08.2020
1. Schultag:
* Alle Angaben ohne Gewähr
** Den genauen Termin für die Anmeldung legen die Schulen selbst fest. Dieser muss sich dann im festgesetzten Zeitraum befinden.
*** Die jeweilgen Schulen entscheiden über den Einschulungsfeiertag.
Bitte informiert uns, falls sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Vielen Dank für eure Mitarbeit. Selbstverständlich werden wir diesen zeitnah beheben.
Zurückstellung von der Schulpflicht
Nicht jeder möchte, dass sein Kind in die Schule geht, wenn es vom Staat angedacht ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Und viel wichtiger auch Möglichkeiten.
Soll euer Kind zurückgestellt werden?
Kein Problem! Stellt bei der Schulanmeldung einen Antrag an eurer zuständigen Grundschule. Die Anträge für Rückstellung erhaltet ihr in der Grundschule. Zu beachten ist, dass eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen ist.
Wer entscheidet über eine Schulrückstellung?
Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage eurer Begründung, der Stellungsnahme eurer Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung eures Kindes.
Vorzeitige Einschulung
Einige Kinder sind sozial, motorisch und kognitiv schon früher bereit für den Schulalltag. In diesem Fall ist es möglich einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme zustellen. Voraussetzung dafür ist, dass euer Kind in einem bestimmten Zeitraum geboren ist. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland. Bitte informiert euch beim zuständigen Schulverwaltungsamt.
2 Kommentare
SM
Hallo,
Was ist det aktuelne Status der diesjährigen Schulanmeldung aufgrund COVID-19?
Danke.
VM
Anmeldung für 2020/2021 ist in Bremen vom 28.10.19 bis 08.11.2019