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Schulanmeldung 2020/2021

Liebe Eltern und liebe zukünftige Schüler/innen,
die Einschulung 2020 kommt mit großen Schritten. Das langersehnte Schulleben ist schon fast zum Greifen nah. Es wird viele neue und aufregende Veränderungen geben: der Mittagsschlaf fällt weg, es werden neue Freunde und neue Erzieher/innen in euer Leben treten. Viele Fragen gilt es nun zu beantworten. Wir möchten euch auf diesem spannenden Weg begleiten. Auf unserer Seite findet ihr die Termine der Schulanmeldung 2020/2021 sowie der Einschulung 2020. Welche Unterlagen braucht ihr bei der Anmeldung für die Grundschule? Was muss getan werden, um eine Zurückstellung von der Schulpflicht zu veranlassen oder eine vorzeitige Einschulung in die Wege zu leiten?

Schulanmeldung 2020/2021 – Inhaltsverzeichnis

Für die Schulanmeldung benötigte Unterlagen

Um euer Kind an der Grundschule anzumelden, ist es wichtig mit eurem Kind als erstes zu der Einzugsschule zu gehen. Dort benötigen ihr für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • den eigenen Personalausweis oder Reisepass
  • die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
  • Sorgerechtsbescheide, wenn nötig
  • Sprachstandfeststellung bei ihrem Kind
  • Brief mit der schriftlichen Benachrichtigung vom Schulverwaltungsamt

Einschulung 2020 – Tipps und Anregungen

Das GrundschulenNet Team wünscht euch Eltern und eurem #Schulkind eine aufregende, interessante, schöne, lehrreiche sowie spannende Zeit in der Grundschule. Wir möchten euch gern bei den Vorbereitungen zur Einschulung unterstützen. Folgende Themen könnten euch interessieren:

Einschulung – an was muss ich alles denken?
Vorbereitung für die Schule
Schulische Anforderungen
Schuleingangsphase – Tipps für Eltern
Schultüten-Wettbewerbe

Schulanmeldung 2020/2021

Baden-Württemberg

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: Februar – April 2020**
Einschulung: 14.09.2020 – 26.09.2020
1. Schultag:

Einschulung Bayern Bayern

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: April 2020
Einschulung: 08.09.2020
1. Schultag:

Einschulung Berlin Berlin

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung:
Einschulung: 15.08.2020
1. Schultag:

Einschulung Brandenburg Brandenburg

Stichtag: 30.09.
Schulanmeldung: Februar 2020**
Einschulung: 08.08.2020
1. Schultag:

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Einschulung Bremen Bremen

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Januar 2020**
Einschulung: 29.08.2020
1. Schultag:

Einschulung Hamburg Hamburg

Stichtag: 01.07.
Schulanmeldung: Januar 2020**
Einschulung: 11.08.2020
1. Schultag

Einschulung Hessen Hessen

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung:
Einschulung: 18.08.2020
1. Schultag:

Einschulung Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Oktober 2019**
Einschulung: 01.08.2020
1. Schultag:

Einschulung Niedersachsen Niedersachsen

Stichtag: Anfang Juli und Ende September (flexibel)
Schulanmeldung: April 2019**
Einschulung: 29.08.2020
1. Schultag:

Einschulung NRW Nordrhein-Westfalen

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Okt / Nov 2019
Einschulung: 13.08.2020
1. Schultag:

Einschulung Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz

Stichtag: 31.08.
Schulanmeldung: Aug / Sep 2019
Einschulung: 17.08.2020
1. Schultag:

Einschulung Saarland Saarland

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: November 2019**
Einschulung: 17.08.2020
1. Schultag:

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Einschulung Sachsen Sachsen

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung:
Einschulung:
1. Schultag:

Einschulung Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: Februar 2020**
Einschulung: 29.08.2020
1. Schultag:

Einschulung Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

Stichtag: 30.06.
Schulanmeldung: November 2019**
Einschulung: 12.08.2020
1. Schultag:

Einschulung Thüringen Thüringen

Stichtag: 31.07.
Schulanmeldung:
Einschulung: 31.08.2020
1. Schultag:

* Alle Angaben ohne Gewähr
** Den genauen Termin für die Anmeldung legen die Schulen selbst fest. Dieser muss sich dann im festgesetzten Zeitraum befinden.
*** Die jeweilgen Schulen entscheiden über den Einschulungsfeiertag.

Bitte informiert uns, falls sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Vielen Dank für eure Mitarbeit. Selbstverständlich werden wir diesen zeitnah beheben.

Zurückstellung von der Schulpflicht

Nicht jeder möchte, dass sein Kind in die Schule geht, wenn es vom Staat angedacht ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Und viel wichtiger auch Möglichkeiten.

Soll euer Kind zurückgestellt werden?

Kein Problem! Stellt bei der Schulanmeldung einen Antrag an eurer zuständigen Grundschule. Die Anträge für Rückstellung erhaltet ihr in der Grundschule. Zu beachten ist, dass eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen ist.

Wer entscheidet über eine Schulrückstellung?

Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage eurer Begründung, der Stellungsnahme eurer Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung eures Kindes.

Schuleingangsuntersuchung – Untersuchung zur Einschulung

Vorzeitige Einschulung

Einige Kinder sind sozial, motorisch und kognitiv schon früher bereit für den Schulalltag. In diesem Fall ist es möglich einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme zustellen. Voraussetzung dafür ist, dass euer Kind in einem bestimmten Zeitraum geboren ist. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland. Bitte informiert euch beim zuständigen Schulverwaltungsamt.

Frühe Einschulung – Ja oder Nein?

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