Schulanmeldung 2021/2022
Liebe Eltern und liebe zukünftige Schüler/innen,
die Einschulung 2021 rückt näher. Und damit beginnt ein ganz neuer Lebensabschnitt, sowohl für Eltern als auch für die Kinder. Es ändert sich so einiges – eine neue Umgebung, neue Schulkameraden und ein veränderter Tagesablauf. Damit der Start und die Einschulung 2021 reibungslos klappt, haben wir alle nötigen Informationen zusammengetragen. Ihr findet alle Termine der Schulanmeldung 2021/2022 auf dieser Seite. Zusätzlich haben wir euch zusammengefasst, welche Unterlagen bei der Anmeldung für die Grundschule benötigt werden? Zudem erfahrt ihr, welche Jahrgänge 2021 eingeschult werden.
Inhalt
Für die Schulanmeldung benötigte Unterlagen
Um euer Kind an der Grundschule anzumelden, ist es wichtig mit eurem Kind als erstes zu der Einzugsschule zu gehen. Dort benötigen ihr für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- den eigenen Personalausweis oder Reisepass
- die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
- Sorgerechtsbescheide, wenn nötig
- Sprachstandfeststellung bei ihrem Kind
- Brief mit der schriftlichen Benachrichtigung vom Schulverwaltungsamt
Einschulung 2021 – Tipps und Anregungen
Das GrundschulenNet Team wünscht euch Eltern und eurem Schulkind eine aufregende, interessante, schöne, lehrreiche sowie spannende Zeit in der Grundschule. Wir möchten euch gern bei den Vorbereitungen zur Einschulung unterstützen. Folgende Themen könnten euch interessieren:
Einschulung – an was muss ich alles denken?
Vorbereitung für die Schule
Schulische Anforderungen
Schuleingangsphase – Tipps für Eltern
Schultüten-Wettbewerbe
Schulanmeldung 2021/2022 – Termine nach Bundesland
Wichtig zu wissen – kurze Begriffserklärung & Erläuterung
Anmeldetermine: Die Termine zur Schulanmeldung 2021/22 variieren von Bundesland zu Bundesland. Auch innerhalb der Bundesländer und Grundschulen gibt es Abweichungen. Daher dienen die genannten Anmeldetermine eher als eine Orientierung. Alle Eltern, deren Kinder das schulpflichtige Alter erreicht haben, werden vom Schulträger rechtzeitig über die Grundschulen-Anmeldetermine des Einzugsgebietes schriftlich per Brief informiert. Ihr müsst euch also keine Sorgen machen, dass ihr den Anmeldetermin versäumt.
Stichtag: In der Regel wird ein Kind in Deutschland mit Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig. Das heißt, alle Kinder, die bis zum Stichtag 6 Jahre alt sind, müssen für das entsprechende Schuljahr angemeldet werden (Muss-Kinder). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit Kinder früher einzuschulen (Kann-Kinder). Auch hier weichen die Regeln von Bundesland zu Bundesland ab.
Einschulungstag: Der Einschulungstag (Einschulungsfeier) kann von Grundschule zu Grundschule variieren. Dieser wird allen Eltern bei der Anmeldung oder schriftlich mitgeteilt
Erster Schultag: Nicht zu verwechseln mit dem Einschulungstag. Erster Tag, an dem der Unterricht stattfindet. Einschulungstag und erster Schultag können auf ein Datum fallen.
Baden-Württemberg
Stichtag: 31.07.2021
: Februar – April 2021**
Schulanmeldung: Februar – April 2021**
Einschulung: 13.09.2021 – 24.09.2021
1. Schultag: In der ersten bis zweiten Woche nach den Sommerferien.
Bayern
Stichtag: 30.06.2021
Schulanmeldung: 01.04.2021 – 30.04.2021
Einschulung: 14.09.2021
1. Schultag: 14.09.2021
Berlin
Stichtag: 30.09.2021
Schulanmeldung: 28.09.2020 . 02.10.2020
Einschulung: 14.08.2021
1. Schultag: 16.08.2020
Brandenburg
Stichtag: 30.09.2021
Schulanmeldung: 01.02.2021 – 28.02.2021
Einschulung: 07.08.2021
1. Schultag: 09.08.2020
Bremen
Stichtag: 30.06.2021
Schulanmeldung: 01.10.2020 – 31.10.2020
Einschulung: 04.09.2021
1. Schultag: 04.09.2021
Hamburg
Stichtag: 30.06.2021
Schulanmeldung: 01.01.2021 – 31.01.2021
Einschulung: 10.08.2021
1. Schultag: 10.08.2020
Hessen
Stichtag: 30.06.2021
Schulanmeldung: 01.03.2020 – 30.04.2020
Einschulung: 31.08.2021
1. Schultag: 31.08.2021
Mecklenburg-Vorpommern
Stichtag: 30.06.2021
Schulanmeldung: 01.10.2020 – 31.10.2020
Einschulung: 31.07.2021
1. Schultag: Bitte bei der jeweiligen Schule erfragen
Niedersachsen
Stichtag: 30.09.2021
Schulanmeldung: Juni – Juli 2020 (flexibel)
Einschulung: 04.09.2021
1. Schultag:
Nordrhein-Westfalen
Stichtag: 30.09.2021
Schulanmeldung: 01.10.2020 – 15.11.2020
Einschulung: 18.08. – 19.08.2021
1. Schultag: Bitte bei der Grundschule erfragen
Rheinland-Pfalz
Stichtag: 31.08.2021
Schulanmeldung: 16.02.2020 – 28.02.2020
Einschulung: 30.08.2021
1. Schultag: Spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien.
Saarland
Stichtag: 30.06.2021
Schulanmeldung: 01.11.2020 – 30.11.2020
Einschulung: 30.08.2021
1. Schultag: 30.08.2021
Sachsen
Stichtag: 30.06.2021
Schulanmeldung: 01.08.2020 – 15.09.2020
Einschulung: 04.09.2021
1. Schultag: 04.09.2021
Sachsen-Anhalt
Stichtag: 30.06.2021
Schulanmeldung: 01.02.2020 – 28.02.2020
Einschulung: 04.09.2021
1. Schultag: 04.09.2021
Schleswig-Holstein
Stichtag: 30.06.2021
Schulanmeldung: bis zum 30.10.2020
Einschulung: 04.08.2021
1. Schultag: 04.08.2021
Thüringen
Stichtag: 31.07.2021
Schulanmeldung: 10.12.2020 – 20.12.2020
Einschulung: 06.09.2021
1. Schultag: 06.09.2021
* Alle Angaben ohne Gewähr
Bitte informiert uns, falls sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Vielen Dank für eure Mitarbeit. Selbstverständlich werden wir diesen zeitnah beheben.
Welcher Jahrgang wird 2021/2022 eingeschult?
Jedes Jahr fragen sich Eltern immer wieder, welcher Jahrgang schulpflichtig wird und für die Grundschule angemeldet werden muss. In Deutschland erfolgt die Einschulung in der Regel mit 6 Jahren. Diese Kinder werden als Muss Kinder bezeichnet. Entscheiden ist hier der Stichtag für die Einschulung, der aber von Bundesland zu Bundesland variiert. Für das Schuljahr 2021/2022 besteht Schulpflicht der Geburtenjahrgänge 2014/2015.
Bundesland | Stichtag | Muss Kinder, geboren zwischen* |
Baden-Württemberg | 31.07.2021 | 01.08.2014 – 31.07.2015 |
Bayern | 30.06.2021 | 01.07.2014 – 30.06.2015 |
Berlin | 30.09.2021 | 01.10.2014 – 30.09.2015 |
Brandenburg | 30.09.2021 | 01.10.2014 – 30.09.2015 |
Bremen | 30.06.2021 | 01.07.2014 – 30.06.2015 |
Hamburg | 30.06.2021 | 01.07.2014 – 30.06.2015 |
Hessen | 30.06.2021 | 01.07.2014 – 30.06.2015 |
Mecklenburg-Vorpommern | 30.06.2021 | 01.07.2014 – 30.06.2015 |
Niedersachsen | 30.09.2021 | 01.10.2014 – 30.09.2015 |
Nordrhein-Westfalen | 30.09.2021 | 01.10.2014 – 30.09.2015 |
Rheinland-Pfalz | 31.08.2021 | 01.09.2014 – 31.08.2015 |
Saarland | 30.06.2021 | 01.07.2014 – 30.06.2015 |
Sachsen | 30.06.2021 | 01.07.2014 – 30.06.2015 |
Sachsen-Anhalt | 30.06.2021 | 01.07.2014 – 30.06.2015 |
Schleswig-Holstein | 30.06.2021 | 01.07.2014 – 30.06.2015 |
Thüringen | 31.07.2021 | 01.08.2014 – 31.07.2015 |
*Muss Kinder: Für Kinder, die in diesem Zeitraum geboren wurden, besteht in der Regel eine Schulpflicht. Sie müssen im Jahr 2021 eingeschult werden.
Zurückstellung von der Schulpflicht
Nicht jeder möchte, dass sein Kind in die Schule geht, wenn es vom Staat angedacht ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Und viel wichtiger auch Möglichkeiten.
Soll euer Kind zurückgestellt werden?
Kein Problem! Stellt bei der Schulanmeldung einen Antrag an eurer zuständigen Grundschule. Die Anträge für Rückstellung erhaltet ihr in der Grundschule. Zu beachten ist, dass eine Zurückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen ist.
Wer entscheidet über eine Schulrückstellung?
Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage eurer Begründung, der Stellungnahme eurer Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung eures Kindes.
Vorzeitige Einschulung
Einige Kinder sind sozial, motorisch und kognitiv schon früher bereit für den Schulalltag. In diesem Fall ist es möglich einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme zustellen. Voraussetzung dafür ist, dass euer Kind in einem bestimmten Zeitraum geboren ist. Dieser variiert von Bundesland zu Bundesland. Bitte informiert euch beim zuständigen Schulverwaltungsamt.